Schadensersatz

Erster Erfolg für 108 ukrainische Zwangsarbeiter: In der Auseinandersetzung mit dem Siemens-Konzern um Schadensersatzzahlungen hat sich die 8. Kammer des Münchner Arbeitsgerichts letzte Woche für zuständig erklärt. Nun sind nach Worten von Rechtsanwalt Peter-Jochen Kruse, der die Ukrainer verteidigt, die Voraussetzungen für ein schnelleres Verfahren geschaffen. Für die Opfer sind Klagen vor dem Amtsgericht einfacher umzusetzen, weil sie dort nicht, wie bei anderen Instanzen, eine Kostenvorschuß leisten müssen.