Günstiges Gemeinwohl

Wer fürs Gemeinwohl schuftet, der kann auch auf die eine oder andere Mark verzichten. Das fanden zumindest die Richter des Bundesverfassungsgerichtes (BVG) und wiesen letzten Mittwoch eine Verfassungsbeschwerde der IG-Metall gegen die Lohnabstandsklausel zurück. Folglich wird die Nürnberger Bundesanstalt für Arbeit auch künftig nur Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) voll finanzieren, wenn der Lohn maximal 80 Prozent des Tariflohns beträgt. IG Metall-Chef Klaus Zwickel bleibt trotzdem dabei: Die Lohnabstandsklausel ist ein Eingriff in die Tarifautonomie. Dem aber wollten die Karlsruher Richter gar nicht widersprechen. Da es sich jedoch bei den Billiglohnjobs meist um gemeinnützig orientierte Stellen handele, die nur wegen der Zuschüsse erst geschaffen würden, spielten Arbeitskämpfe nicht dieselbe Rolle wie in anderen Bereichen. Und überhaupt soll gefälligst jeder froh sein, der dank ABM wieder ackern darf. Die Maßnahmen sind nach Meinung des BGH ein "hochrangiges soziales Anliegen", schließlich könne "die Erfahrung, nicht gebraucht zu werden", in einer Gesellschaft, "die den Wert des einzelnen in hohem Maße an seiner beruflichen Leistung mißt, zu schweren seelischen Belastungen führen". Wer würde da noch vom Geld reden?