Kiffen bis zum Abwinken

Unser Drogenexperte hat es schon immer gesagt: Selbst erheblicher Rauschgiftkonsum muß nicht zu unbedingt zu Fahruntüchtigkeit führen. Vergangene Woche kam der Bundesgerichtshof zu einem ähnlichen Schluß. Die Karlsruher Richter mußten darüber befinden, wann ein Autofahrer wegen Drogengenusses absolut fahruntüchtig ist und damit nicht nur wegen einer Ordnungswidrigkeit, sondern auch nach dem Strafgesetz verurteilt werden kann. Denn dann droht bis zu ein Jahr Freiheitsstrafe. Das Ergebnis: Allein die Tatsache, daß jemand gekifft, gekokst oder sich sonstwie den Kopf zugedröhnt hat, genügt nicht zur strafrechtlichen Verurteilung. Neben dem Drogennachweis müsse festgestellt werden, wie sich der Konsum auf die Fahrtüchtigkeit ausgewirkt habe. So müsse es beispielsweise Hinweise auf schwerwiegende Beeinträchtigungen der Wahrnehmungs- und Reaktionsfähigkeit geben. Alkoholiker sind da schlechter dran: Wer mehr als 1,1 Promille von dem Zeug im Blut hat, gilt per se als absolut fahruntüchtig.