Vorlage verwandelt

Manfred Kanther legte vor, diese Woche wird der Bundestag die gesetzliche Grundlage nachreichen. Per Verordnung ließ der Innenminister am 17. April eine Gendatei bei Bundeskriminalamt (BKA) anlegen. Jetzt einigten sich SPD und Koalition auf ein "DNA-Identitätsfeststellungsgesetz". Der Gesetzentwurf erlaubt, durch Genproben gewonnene Daten zu speichern und in beliebigen zukünftigen Strafverfahren zu verwerten. Nur das genetische Material selbst muß nach der Auswertung vernichtet werden. Proben dürfen von Personen genommen werden, wenn ihnen eine "Straftat von erheblicher Bedeutung" vorgeworfen wird. Ein dehnbarer Begriff. Die SPD hält sich zugute, folgende Erläuterung im Gesetz durchgesetzt zu haben: Mit Straftaten von erheblicher Bedeutung seien "insbesondere" Verbrechen, Vergehen gegen die sexuelle Selbstbestimmung, gefährliche Körperverletzung, Diebstahl in besonders schwerem Fall oder Erpressung gemeint. Datenschützer wie der Frankfurter Rechtsprofessor Spiros Simitis halten diese "Präzisierung" in dem Gesetz für zu vage. Zudem bleibt es nach dem Gesetz dem BKA überlassen, wie sie mit den gewonnenen Daten umgeht. Der Deutsche Anwaltsverein warnte vor diesem Freibrief und forderte, eine Datei dürfe nur unabhängig von Polizei und Staatsanwaltschaft und getrennt von sonstigen persönlichen Daten der Betroffenen geführt werden.