Fremde Sitten und Gebräuche, Teil II

Als "keineswegs ausländerfeindlich" empfindet sich die Wohnungsbaugenossenschaft Salzwedel (WGS), die eine ausländische Familie mit dem Hinweis auf die mögliche Störung der deutschen Mieter durch "fremdländische Sitten" abgelehnt hatte (Jungle World, Nr. 25/98). Um dieser Selbsteinschätzung Nachdruck zu verleihen, schaltete die WGS gleich eine Anwaltskanzlei ein und drohte Gerda Krause, der sozialpolitischen Sprecherin der PDS-Fraktion, mit einer Unterlassungsklage. Sie hatte die Begründung des WGS-Vorstands zur Ablehnung des Wohnungsgesuchs der Flüchtlingsfamilie Abbo als "fremdenfeindlich" bezeichnet. Es sei "einzig und allein ihre eigene Angelegenheit", wie die Genossenschaft ihre Arbeit verrichtet, so die WGS-Anwälte. Die WGS sei "zuallererst für das Wohl der Mitglieder der Genossenschaft verantwortlich". Dies habe "ganz und gar nichts mit fremdenfeindlichen Begründungen zu tun". Und zum Wohl der Genossenschaftsmitglieder gehören nun mal ausländerfreie Zonen in ihrer Nachbarschaft. Oder wie es in dem Ablehnungsschreiben der WGS hieß: "Unsere Mieter verhalten sich ablehnend gegen fremde Sitten und Gebräuche (z.B. Kochen). Sehr oft ist diese Haltung auch berechtigt, da es auch in unserer Genossenschaft Probleme bei der Integration gab und gibt."