Ströbele I

Für einen Knalleffekt zum Auftakt des Berliner La Belle-Prozesses sorgte der Rechtsanwalt Christian Ströbele. Am ersten Prozeßtag stellte er Befangenheitsantrag gegen die Richter des Berliner Landgerichts, die im Prozeß wegen des Attentats auf die Diskothek "La Belle" im März 1983 urteilen sollen. Bei dem Anschlag waren drei Menschen gestorben und 230 verletzt worden. Die Befangenheit des Gerichts zeigt sich nach Ströbeles Ansicht daran, daß dieses die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft akzeptiert hat: Ströbeles Mandanten, dem staatenlosen Palästinenser Yassir Chraidi, wird darin Mittäterschaft vorgeworfen, während der De-facto-Kronzeuge, der Libyer Musbah Eter, nur wegen Beihilfe angeklagt ist. Eter durfte in Berlin unter Polizeischutz im bequemen Einfamilienhäuschen leben, während Chraidi seit drei Jahren in Untersuchungshaft sitzt. Eine andere Kammer des Berliner Landgerichts entschied am Dienstag über den Befangenheitsantrag.