Ein bißchen Dealen ist im Gericht erlaubt

"Verfahrensbeendende Absprachen" zwischen Verteidigung, Anklagevertretung und Gericht sind im Strafprozeß zulässig, solange sie kein bestimmtes Strafmaß beinhalten. Das ist der Tenor einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofes. In Strafverfahren ist es üblich, daß solche Absprachen stattfinden, etwa nach dem Muster "Geständnis gegen niedrigeres Strafmaß". In dem Fall, zu dem nun eine Grundsatzentscheidung getroffen wurde, war ein verurteilter Spielbankräuber mit dem Strafmaß nicht zufrieden, das ihm letztlich aufgebrummt wurde, obwohl er einen solchen Deal geschlossen hatte. In der Urteilsbegründung war aber von einer "verfahrensbeendenden Absprache" die Rede. Deswegen wurde die Entscheidung jetzt kassiert: Das sei nämlich die "Zusage einer bestimmten Strafe" gewesen, das Strafmaß somit in Verhandlungen zwischen Gericht und Verteidigung gefunden worden und nicht in einer Beratung des Gerichts. Der Häftling habe also kein gerechtes Verfahren erhalten, argumentierten die Karlsruher Richter.