Schwerbehinderte Menschen werden beim Impfen nicht ausreichend berücksichtigt

Warten auf die Impfung

In der Impfverordnung der Bundesregierung werden Menschen mit Körperbehinderungen bisher nicht vorrangig berücksichtigt. Als Mensch mit Behinderung schildert unsere Autorin ihre persönlichen Erfahrungen während der Pandemie.

Auf den ersten Blick führe ich ein Leben, wie es seit vergangenem März auch viele andere kennen: Ich treffe niemanden, bleibe – bis auf wenige Spaziergänge um den Block – zu Hause, kommuniziere über Videokonferenzen und arbeite im Homeoffice. Der kleine Unterschied: Ich lebe schon so seit fast einem Jahr, auch unabhängig vom Lockdown und den Kontaktbeschränkungen. Seit meiner Geburt bin ich körperbehindert. Ich lebe selbstbestimmt mit Hilfe einer 24-Stunden-Assistenz in meiner eigenen Wohnung. Ich arbeite als Journalistin und Honorardozentin im Bereich Inklusion an der Evangelischen Hochschule Berlin. Dort lehre ich die Geschichte der Behinderten­bewegung; in dieser ist die 2008 in Kraft getretene Behindertenrechtskonven­tion der Vereinten Nationen ein juristischer Meilenstein, weil sie die Teil­habe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung in der Gesellschaft regelt.

Die Studierenden lernen in meinen Seminaren, dass Menschen mit Behinderung schon immer für ihre Rechte und ihre Gleichstellung in der Gesellschaft kämpfen mussten. So auch in dieser Zeit der Pandemie. Denn die aktu­elle Impfstrategie der Ständigen Impfkommission (Stiko) gewährt Menschen mit Körperbehinderung und Assistenzbedarf bisher keine vordere Stelle in der Impfreihenfolge. Die beim Berliner Robert-Koch-Institut angesiedelte Kommission erarbeitet auf wissenschaftlicher Grundlage Empfehlungen zur Impfung der Bevölkerung.

Wegen meiner Körperbehinderung kann ich mich nicht völlig isolieren. Um mich zu schützen, tragen meine Assistentinnen und Assistenten (und oft auch ich) eine FFP-2-Maske. Ihnen werden Masken, Hygienemittel und Schnelltests vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt. Menschen, die ihre Assistenz selbst organisieren, müssen hingegen für alles selbst aufkommen.

Vor allem die ärztliche Prognose, dass ich bei einer Infektion höchstwahrscheinlich einen schwereren Verlauf zu befürchten hätte, unterscheidet meine Situation von derjenigen vieler anderer Menschen. Denn wegen meiner Körperbehinderung ist meine Wirbelsäule schief, was dazu führt, dass meine Lunge weniger Platz im Körper hat. Schon bei einer Erkältung habe ich Schwierigkeiten mit dem Abhusten. Ich mag mir ­daher gar nicht vorstellen, wie es meinem Körper mit einer Covid-19-Infektion gehen würde. Und selbst wenn ich Glück hätte und nur leicht erkrankte, müsste ich in der häuslichen Quaran­täne von fremden Assistenten in Schutzkleidung versorgt werden, obwohl ich auf eine speziell eingearbeitete und individuell handelnde Assistenz angewiesen bin. Wenn ich im Krankenhaus intensivmedizinisch behandelt werden müsste, könnte dies aufgrund der genannten Schwierigkeiten noch lebensbedrohlicher als für andere sein.

Als Mitte Dezember die Impfverordnung der Bundesregierung in Kraft trat, war meine Hoffnung groß, als eine der Ersten geimpft zu werden. Der Verordnung zufolge dürfen wegen der knappen Ressourcen jedoch derzeit nur ältere Menschen ab 80 Jahren sowie Bewohner und Mitarbeiter von Pflegeheimen »mit höchster Priorität« geimpft werden. Während immerhin Menschen mit einer geistigen Behinderung mit der zweithöchsten Priorität bedacht wurden, kamen Menschen mit Körperbehinderung und Assistenz­bedarf in der Priorisierung überhaupt nicht vor, auch wenn sie einen schweren Verlauf zu befürchten haben.

Ich habe daher Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und anderen Politikerinnen und Politikern eine E-Mail geschrieben und gefragt, ob nicht auch Menschen wie ich früher als die Allgemeinheit geimpft werden könnten. Ein Sachbearbeiter antwortete mir, dass »im pflegerischen Bereich die Priorität zur Impfung in Einrichtungen mit mehreren vulnerablen Personen« höher angesiedelt worden sei als »jene in individuellen Pflegesituationen«. Jedoch gebe es den Empfehlungen der Stiko zufolge Situationen, »in denen nach individueller Indikationsstellung eine Impfung empfohlen sein kann«. Einzelne Personen oder Gruppen, »die nicht explizit genannt sind«, könnten sich also in eine Priorisierungskategorie einordnen lassen. Auf meine Frage, an wen ich mich denn wenden könne, um eine solche Einzelfallentscheidung zu beantragen, erhielt ich bisher keine Antwort. Meine Assistentinnen und Assistenten haben in der Zwischenzeit eine Einladung zu einem Impftermin erhalten.

Zum Glück gibt es jedoch wie schon oft in der Geschichte der Behindertenbewegung Proteste gegen den Ausschluss von Menschen mit Körperbehinderung und daher in diesem Fall die Impfreihenfolge: Petitionen, E-Mails und offene Briefe überfluten derzeit die Postfächer des Gesundheitsministeriums. Zum Beispiel adressierte der Behindertenrechtsaktivist Raul Krauthausen Ende Januar einen offenen Brief an die Berliner Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci und den Staatssekretär Martin Matz (beide SPD), der von vielen Einzelpersonen und Vereinen wie dem Berliner Behindertenverband, Sozialhelden und »Aktiv und selbstbestimmt« unterzeichnet wurde. Darin mahnt der Autor, dass Menschen mit Behinderungen »wie so oft in der Pandemie« vergessen worden seien und viele Diagnosen »aufgrund der Seltenheit und der dadurch fehlenden Daten« nicht in den Empfehlungen der Stiko auftauchten.

Immerhin hat Jens Spahn am Montag eine neue Impfverordnung vorgestellt, in der „Schutzimpfungen mit hoher Priorität“ nun auch für Personen vorgesehen sind, „bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf“ besteht. Das ist allerdings keine Garantie dafür, dass ich bald geimpft werde. Es bedeutet aber in jedem Fall mehr Bürokratie und weitere Unsicherheit.