Die Bundeskanzlerin hat gefordert, Flüchtlinge sollten neugierig sein

Fordern und fordern

Bundeskanzlerin Merkel hat Flüchtlinge zu Neugier auf das Leben in Deutschland aufgerufen. Angesichts der Umstände kann diese Asylsuchenden schnell vergehen.
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Es dürfte trotz des Datums kein Scherz gewesen sein. »Merkel ruft Flüchtlinge zu Neugier auf«, lautet der Titel einer Pressemitteilung der Bundesregierung vom 1. April. Im Interview mit dem syrischen Journalisten Hamdi al-Kassar, der im Spätsommer 2015 nach Deutschland geflohen ist, spricht die Bundeskanzlerin von ihren Erwartungen an ankommende Flüchtlinge. Neben der Einhaltung »unserer« Gesetze hält Angela Merkel es für geboten, dass Asylsuchende »ein bisschen neugierig sind auf unser Leben«.

Dass manchen Flüchtlingen die Neugier vergeht, ist allerdings nicht überraschend. Angaben des Bundeskriminalamts zufolge wurden 2016 mindestens 921 Angriffe auf Flüchtlinge und Flüchtlingsunterkünfte verübt. Trotz des Rückgangs der Zahl der Asylanträge von 890 000 im Jahr 2015 auf 305 000 im vergangenen Jahr blieb die Zahl der Attacken fast gleich. Wer nach Deutschland geflüchtet ist, verspricht sich Merkel zufolge »ein ruhigeres und beschützteres Leben«. Dem steht die begründete Angst vor Angriffen entgegen.

Zudem bezieht sich die Kanzlerin in ihren Aussagen auf das im Mai 2016 verabschiedete und an den »Grundsätzen des Förderns und Forderns« orientierte Integrationsgesetz. Pro Asyl kritisierte es vor allem wegen der Verschärfung der Sanktionsmöglichkeiten. Die tatsächlichen Probleme liegen nicht im Fehlverhalten von Flüchtlingen. So übersteigt die hohe Nachfrage nach Sprach- und Inte­grationskursen das Angebot. »Integrationspflichten« können die Ankommenden so nicht ausreichend erfüllen.

Die geforderte Integration wird außerdem durch die im Integrationsgesetz vorgesehene »Wohnsitzzuweisung für anerkannte Flüchtlinge« erschwert. Den Wohnort frei wählen darf nur, wer ein monatliches Einkommen von mindestens 712 Euro vorweisen kann. Im Interview rät Merkel Flüchtlingen zudem, sich statt in Ballungsräumen in ländlichen Gebieten niederzulassen. Dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft zufolge birgt die Integration in ländlichen Regionen jedoch eigene Probleme: »Wer kein Auto hat, fühlt sich schnell außen vor.«

Wenn schon isoliert, dann wenigstens mit der eigenen Familie leben? Anfang April kritisierte Pro Asyl den Runderlass des Auswärtigen Amts vom 20. März, der den Nachzug für Familien erschwert: Durch »die restriktiven Bedingungen« sei er nahezu unmöglich. Denn neben ausreichendem Wohnraum muss der Lebensunterhalt für die Nachziehenden gesichert sein. »Die Trennung von Eltern oder von Eltern und Kindern hält das Auswärtige Amt grundsätzlich für zumutbar«, so Pro Asyl. Nach Paragraph 22 des Aufenthaltsgesetzes ist eine Härtefallregelung für Minderjährige vorgesehen, die jedoch nach Angaben des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen fast nie angewendet wird. Das Hilfswerk betont, die Familienzusammenführung müsse als wesentliche Grundlage für ­Integration begriffen werden, da die Familie »oft die stärkste emotionale, soziale und wirtschaftliche Unterstützung für Schutzbedürf­tige bildet«. Auch die hohe emotionale Belastung, von der Familie getrennt zu sein, weckt sicher keine Neugier.