Einigung im Fall des Sozialrichters Jan-Robert von Renesse

Nachsicht mit dem Nestbeschmutzer

Der Essener Sozialrichter Jan-Robert von Renesse setzte sich in der Vergangenheit für die schnelle Zahlung von Ghettorenten ein und kritisierte den Justizapparat. Dafür wollte ihn sein Arbeitgeber belangen. Doch überraschend haben sich beide Seiten geeinigt.

Am Ende waren es nur drei Sätze, die das nordrhein-westfälische Justizministerium an die Presse verschickte: »Das Justizministerium und Herr Richter am Landessozialgericht, Dr. Jan-Robert von Renesse, haben sich verständigt. Hinsichtlich des Inhalts der Verständigung haben die Beteiligten Vertraulichkeit vereinbart. Durch Beschluss hat das Richterdienstgericht das Disziplinarverfahren daraufhin eingestellt.« Der Essener Sozialrichter Jan-Robert von Renesse sollte sich wegen »Ruf­schädigung der Justiz« vor Gericht verantworten, weil er gegen die richterliche Wahrheitspflicht verstoßen habe. Darüber hinaus wurde ihm die Verunglimpfung von Kollegen vorgeworfen.
Die Vorwürfe stützten sich vor allem auf ein Schreiben von Renesses an den Bundestag, in dem er die Zustände in der Justiz und besonders am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalens kritisierte. Der Richter beklagte zum Beispiel, dass bei Geheimtreffen rechtswidrige Absprachen zum Nachteil von NS-Opfern getroffen worden seien. Dem Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto zufolge müssen ehemalige Gefangene, die freiwillig Arbeit gegen Entlohnung geleistet haben, entschädigt werden. Die Bearbeitung der Fälle erfolgte in der Regel nur anhand von Formularen, über Klagen wurde in der Mehrheit der Fälle lediglich nach Aktenlage entschieden. Im Gegensatz zu seinen Kollegen nahm sich von Renesse die Zeit, um mit den ehemaligen Gefangenen zu reden, die häufig am Ausfüllen der komplizierten Fragebögen scheiterten. Deswegen kam er auf eine weit höhere Quote anerkannter Anträge als seine Kollegen. Diese hätten, so von Renesse in seinem Schreiben an den Bundestag, mit Feindseligkeiten reagiert und ihm die Arbeit erschwert.
Letztlich bewirkte von Renesse einige Veränderung zugunsten von Holocaust-Überlebenden: 2009 änderte das Bundessozialgericht seine Rechtsprechung und legt seither weniger strenge Maßstäbe für die Rentenanerkennung an. Allerdings nahm der Justizminister von Nordrhein-Westfalen, Thomas Kutschaty (SPD), die gegen seine Richter erhobenen Vorwürfe nicht hin und verklagte von Renesse wegen Rufschädigung der Justiz auf eine Geldbuße von 5 000 Euro.
Überraschenderweise einigten sich beide Seiten kurz vor dem Verhandlungstermin am 13. September auf einen Vergleich. Anfang August, so berichtete die Jüdische Allgemeine, galt die Kompromissfindung noch als gescheitert, von Renesse selbst hielt einen Freispruch für unwahrscheinlich. »Die Einigung«, so der Sozialrichter damals, »ist daran gescheitert, dass das Land mir nicht zugestehen wollte, nichts falsch gemacht zu haben. Aber das ist mir wichtig, dass klar wird: Ich habe nur meine Arbeit als Sozialrichter gemacht.« Ernüchtert sagte er: »Ich bin für meine Kollegen ein Nestbeschmutzer.« Der Richter hielt es zu dem Zeitpunkt sogar für möglich, wegen seines Engagements entlassen zu werden.
So endet nun ein jahrelanger Streit in der Sozialgerichtsbarkeit von Nordrhein-Westfalen, der international, vor allem in Israel und bei Überlebenden der Shoah sowie ihren Nachfahren, zu großem Unmut geführt hatte. In einem offenen Brief beklagten zum Beispiel Beate und Serge Klarsfeld Anfang September den »Mangel an Takt und Einfühlungsvermögen, gegen einen Justizbeamten vorzugehen, der sich in außergewöhnlicher Weise dafür eingesetzt hat, das Schicksal derjenigen zum Besseren zu wenden, die Opfer der Grausamkeit und Habgier ihrer Schergen waren«. Den Betroffenen stehe es zu, »für ihre Arbeit Rentenzahlungen« zu erhalten. Es müssten »nicht nur alle noch offenen Anträge ehemaliger Ghettoarbeiter schnellstmöglich erledigt« werden, sondern es müsse auch »jede Maßregelung des Richters von Renesse unterbleiben«, so das Ehepaar Klarsfeld.
Das nordrhein-westfälische Justizministerium hat nun offensichtlich auf die Maßregelung verzichtet. Es ist allerdings nicht garantiert, dass dies mit einer schnellstmöglichen Bearbeitung der Anträge einhergeht.