Neues Ausländergesetz

Arbeiten und zahlen

Wer in Griechenland illegale Flüchtlinge unterstützt, muss nach dem neuen Ausländergesetz mit harten Strafen rechnen.

Kein Mensch ist illegal, wenn er gesund und arbeitsfähig ist, die erforderlichen Papiere oder Beziehungen zu Arbeitgebern, Kommunalbehörden sowie Anwälten hat und nicht zuletzt das Geld für die Aufenthaltserlaubnis besitzt. In diesem Sinne jedenfalls hat sich die griechische Regierung mit einem neuen Gesetz, das am 2. Juni in Kraft trat, der Einwanderer ohne Aufenthaltserlaubnis angenommen.

Das Gesetz gesteht denjenigen, die nachweisen können, dass sie seit mindestens einem Jahr in Griechenland leben, eine auf sechs Monate befristete Aufenthaltsgenehmigung zu, sofern sie für dieses Jahr die Beiträge für die Rentenversicherung nachzahlen können.

Von den 900 000 Menschen ohne Bleiberecht, die heute in Griechenland leben, würden sich etwa 300 000 um eine Legalisierung bemühen, schätzt Thomas Patrikios, Ausländerreferent im Arbeiterzentrum Athen, der größten Gewerkschaft der Hauptstadt. Bei einem ähnlichen Vorstoß hatte 1998 von den 350 000 Bewerbern nur ein Drittel die Versicherungsbeiträge aufbringen können, so Patrikios.

Die Bewerbung um einen legalen Aufenthalt beginnt allerdings schon lange vor der Einreise ins gewünschte Land. Die ersten, die profitieren sollen, sind die Arbeitsvermittlungsbehörden in den Ausreiseländern. »Der Konsul kann die Visavergabe unbegründet ablehnen«, heißt es im Gesetz. Da es keine Möglichkeit gibt, das Einreiserecht vor Gericht einzuklagen, muss man den griechischen Diplomaten ein bisschen reicher machen. Diese Praxis ist von den griechischen Konsulaten in Albanien bekannt, zwischen 500 und 1 200 Euro kostet dort das Ticket nach Griechenland.

Ist diese Hürde genommen, muss der Ankömmling sich noch mit dem Grenzschutz auseinandersetzen. »Der griechische Grenzschutz darf die Einreise eines Ausländers verbieten, wenn (...) sie eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit oder Ordnung darstellen kann«, heißt es in dem Gesetz. Außerdem wird der Grenzschutz in Zukunft auch im Stadtgebiet präsent sein dürfen. Was beispielsweise in Deutschland schon längst praktiziert wird, gehört nun auch in Athen oder Thessaloniki bald zum Alltag.

Nur wer diese Hürden bereits überwunden hat, kann das neue Recht überhaupt in Anspruch nehmen. Wer durch die Vorlage entsprechender Dokumente (Strom-, Wasser-, Telefon- oder Handyrechnungen) beweisen kann, dass er seit mindestens einem Jahr in Griechenland lebt, bekommt eine sechsmonatige Aufenthaltserlaubnis und kann sich anschließend eine Arbeitserlaubnis ausstellen lassen.

Sechs Monate später muss der Antragsteller ein weißes Strafregister sowie Versicherungs- und Gesundheitsbescheinigungen vorlegen, um die grüne Karte für ein Jahr zu bekommen. Die Familienzusammenführung wird ebenfalls ermöglicht.

Wer nun denkt, die griechische Regierung sei ausländerfreundlicher geworden, irrt jedoch. Im neuen Gesetz wird lediglich die Absicht deutlich, die Einwanderungsfrage in einer Art zu regeln, die das ganze politische Spektrum von der extremen Rechten bis zu den linken Befürwortern der zentralen staatlichen Wirtschaftsplanung befriedigt, wie die Journalistengruppe Ios tis Kiriakis (Virus am Sonntag) in einem Artikel mit dem Titel »(Ein bisschen) legale Immigranten« in der Zeitung Eleftherotypia bemerkte.

Eine große Gruppe der Einwanderer bleibt von der neuen Regelung ausgeschlossen, da sie entweder innerhalb des letzten Jahres eingetroffen ist, oder die erforderlichen 2 200 Euro an Versicherungsbeiträgen nicht bezahlen kann. Wer den einjährigen Aufenthalt nicht nachweisen kann, dem bleibt nichts anderes übrig, als den Bürgermeister zu schmieren. Anschließend muss er noch einmal 150 Euro aufbringen, um die Aufenthaltsgebühren für ein Jahr zu entrichten. Wer allerdings nach sechs Monaten keinen Arbeitsvertrag nachweisen kann, dem droht die sofortige Abschiebung.

Zusätzlich weitet die Regierung im neuen Gesetz auch die Möglichkeit der befristeten Beschäftigung aus. Die Arbeitgeber haben die Möglichkeit, Einwanderer ohne Papiere zu »bestellen«, um sie vor allem bei schwerer Arbeit in der Landwirtschaft zu beschäftigen. Diese Saisonarbeiter dürfen sich nicht länger als sechs Monate in Griechenland aufhalten. Ihnen ist es auch untersagt, den Ort und den Arbeitgeber zu wechseln.

Für alle, die sich bisher mit den illegalen Flüchtlingen solidarisierten und sie unterstützten, sieht das das neue Gesetzt harte Strafen vor. Die Behörden dürfen keine illegal eingewanderten Menschen bedienen. Ausgenommen von dieser Bestimmung sind nur Krankenhäuser bei der Behandlung von Kindern und in akuten Notfällen. Diese Ausnahme wurde allerdings erst nach großen Protesten dem Gesetzesentwurf hinzugefügt.

Auch darf niemand den illegalisierten Flüchtlingen ein Zimmer vermieten, sie beherbergen oder einstellen. Die Griechen sind unter Androhung von Haftstrafen bis zu drei Monaten oder Geldbußen zwischen 1 500 und 3 000 Euro verpflichtet, Personen ohne Aufenthaltserlaubnis zu denunzieren. Hotels und Krankenhäuser sollen sogar die Polizei über jeden Ausländer informieren, der sich an sie wendet.