Deutsches Haus

Berlins Innensenator Eckart Werthebach (CDU) will Kosovo-Flüchtlinge noch in diesem Winter abschieben lassen. Das kündigte seine Sprecherin am 30. Oktober an: "Wenn die Appelle zur freiwilligen Rückkehr nicht fruchten, werden wir abschieben." Die Sozialsenatorin der Hauptstadt, Beate Hübner (CDU), begründete den Schritt mit den hohen Sozialhilfeleistungen für die Flüchtlinge. Künftig werde die "missbräuchliche Inanspruchnahme der Leistungen nicht toleriert". Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jürgen Rüttgers, hat eine weitere Kürzung der Leistungen für Asylbewerber gefordert. "Deutschland muss von den europäischen Nachbarn lernen und die Sozialleistungen für Asylbewerber endlich dem europäischen Standard anpassen, d.h. Absenkung des Niveaus", sagte Rüttgers, der zugleich Vorsitzender der nordrhein-westfälischen CDU ist, der Bild. Der baden-württembergische Städtetag hat kritisiert, dass Asylbewerber, die länger als drei Jahre in Deutschland leben, ab Mitte nächsten Jahres rund 20 Prozent mehr Geld bekommen. Dies sei eine "Subvention des organisierten Menschenhandels aus Steuertöpfen" und bringe nur mehr Geld in das illegale Schleusergeschäft. Der Stuttgarter Innenminister Thomas Schäuble (CDU) kündigte an, auf der Innenministerkonferenz Mitte November die Erhöhung zu stoppen. Die Hamburger Ausländerbehörde führt Flüchtlinge, die ihre Identität nicht nachweisen können, Botschaftsangehörigen westafrikanischer Staaten vor. Die Botschaftsvertreter stellen dann den Flüchtlingen die notwendigen Ausreisepapiere aus, um so den deutschen Behörden die Abschiebung zu erleichtern. Der Hamburger Flüchtlingsrat wirft den Behörden "rechtswidrige Verhöre" vor und verlangt einen sofortigen Stopp der Vorladungen und Abschiebungen. Die hessische Landesregierung hat eine Bundesratsinitiative angekündigt, um das Asylbewerberleistungsgesetz zu ändern. Nach den Plänen von Ministerpräsident Roland Koch (CDU) soll den Asylbewerbern entgegen der bisherigen Regelung auch nach dreijährigem Aufenthalt keine Sozialhilfe gezahlt werden, weil dem Land und den Kommunen sonst "unzumutbar hohe Kosten" entstünden. Ein 14jähriger Türke ist in der vergangenen Woche vom Frankfurter Rhein-Main-Flughafen nach Ankara abgeschoben worden. Der Junge war zuletzt vom Amtsgericht Waldshut-Tiengen (Baden-Württemberg) wegen schwerer räuberischer Erpressung und schwerer Körperverletzung zu einer zehnmonatigen Jugendstrafe verurteilt worden. Die Abschiebung war vom Verwaltungsgerichtshof in Mannheim bestätigt worden. Nach Angaben des Regierungspräsidiums in Freiburg sei die Abholung in der Türkei durch Verwandte veranlasst worden. Äthiopische Oppositionelle, die der Moa-Anbessa-Partei angehören, haben nach Ansicht des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) keinen Anspruch auf Asyl und Abschiebeschutz. Nach Ansicht der Kasseler Richter droht einfachen Partei-Mitgliedern in ihrem Herkunftsland keine politische Verfolgung. Im konkreten Falle hatte der VGH den Asylantrag eines äthiopischen Moa-Anbessa-Mitglieds abgelehnt, der befürchtete, bei seiner Rückkehr durch die äthiopische Regierung verfolgt zu werden.