Demokratie

Endlich: Die Demokratie lebt wieder. Zumindest in Nordrhein-Westfalen. Dort dürfen künftig auch Hinz und Kunz ins Gemeindeparlament. Der Grund: Die Fünf-Prozent-Hürde bei den nordrhein-westfälischen Kommunalwahlen ist gefallen. Der Verfassungsgerichtshof des Landes in Münster (VGH) verkündete am Dienstag vergangener Woche, eine Beibehaltung der Klausel verletze "das Recht auf Chancengleichheit der Parteien und auf Gleichheit der Wahl". Geklagt hatten die ÖDP und die PDS (Jungle World, Nr. 28/99).

Ihnen versprach nun SPD-Landtagsfraktionschef Manfred Dammeyer, daß die SPD das Münsteraner Urteil "voll inhaltlich und fair und ohne Schikanen für kleinere politische Gruppierungen" umsetzen werde. Die SPD hatte bisher vehement gegen eine Abschaffung der Fünf-Prozent-Hürde gekämpft. Die im Landtag vertretenen Parteien haben sich bereits darauf geeinigt, die kommende Wahl am 12. September ohne irgendeine Sperrklausel stattfinden zu lassen.

Eng dürfte es nun für den Landtagspräsidenten Ulrich Schmidt (SPD) werden. Offensichtlich hatte er die Klage der beiden kleinen Parteien gegen den NRW-Landtag nicht allzu ernst genommen. Nach der Klageeinreichung am 5. November 1998 hatte der VGH dem Landtag bis zum 15. Februar 1999 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Doch Schmidt ließ nicht nur die Frist verstreichen, sondern hielt es nicht einmal für nötig, während dieser Zeit eine anwaltliche Vertretung zu engagieren. Erst am 17. Februar teilte eine Rechtsanwaltskanzlei dem VGH mit, daß ihr "soeben" das Mandat erteilt worden sei. Das könnte Schmidt jetzt den Job kosten.