Gerechtigkeit I

Nach 21 Jahren Haft soll am 1. März der ehemalige RAF-Mann Stefan Wisniewski freigelassen werden. Weil er sich glaubhaft vom Terrorismus distanziert habe, so urteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf, könne der Rest der Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Wisniewski, der 1977 an der Entführung und Ermordung des Arbeitgeberpräsidenten und früheren SS-Mannes Hanns-Martin Schleyer beteiligt gewesen war, war von demselben Gericht am 4. Dezember 1981 wegen zweifachen Mordes, erpresserischen Menschenraubes, Geiselnahme, versuchter schwerer räuberischer Erpressung, versuchter Nötigung eines Verfassungsorgans und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu zweimal lebenslanger Haft verurteilt worden.