Kein Bleiberecht im Bundestag

Vorerst muß Rainer Rupp sein Wissen noch für sich behalten. Der unter dem Tarnnamen "Topas" bekanntgewordene Ex-Agent darf zunächst nicht als freier Mitarbeiter für die PDS-Bundestagsfraktion arbeiten. Der Grund: Um den Freigängerstatus zu bekommen, so teilte das saarländische Justizministerium am Donnerstag vergangener Woche mit, muß der wegen Spionage zu zwölf Jahren Haft verurteilte Rupp noch bestimmte Voraussetzungen erfüllen, die aber aus Personenschutz-Gründen nicht öffentlich genannt werden. Erst dann will der Leiter der Haftanstalt Saarlouis den Honorarvertrag zwischen "Topas" und den Demokratischen Sozialisten akzeptieren. Wahrscheinlich wird aber auch dieser Versuch, den DDR-Spion von der PDS fernzuhalten, nicht gelingen. Schließlich liegt es nach den üblichen Bonner Spielregeln in der Befugnis der einzelnen Fraktionen, darüber zu entscheiden, welche Mitarbeiter sie einstellen. Auch die Ankündigung des Bundestagspräsidenten Wolfgang Thierse, "von seinem Hausrecht Gebrauch" zu machen und Rupp im Namen des Ältestenrates daran zu hindern, den Bundestag zu betreten, läuft ins Leere: Die PDS ließ bereits wissen, daß die Zusammenarbeit mit dem ehemaligen Agenten nicht in Bonn stattfinden werde.

Ob nun der dritte Versuch gelingt? Immerhin haben selbst die Grünen unisono in den Chor der großen Koalition eingestimmt und gefordert, daß die Sozialisten dem neuen parlamentarischen Geheimdienst-Kontrollausschuß fernbleiben müssen, solange sie an der Mitarbeit Rupps festhalten. Möglicherweise wird nun die PDS-Abgordnete Ulla Jelpke, die bisher für den Job vorgesehen war, nicht in dem Gremium mitarbeiten dürfen. Dabei hat Topas nur ausspioniert, wogegen einst auch die Grünen auf die Straße gegangen sind: die "Nato-Kriegspolitik".