Deutsches Haus

Am Nachmittag des 16. Januar haben etwa zehn Unbekannte in Frankfurt/ Oder (Brandenburg) einen 18jährigen pakistanischen Asylbewerber angegriffen und geschlagen. Auf zwei zu Hilfe eilende Landsleute schlugen die Täter ebenfalls ein, wobei einer der beiden, ein 33jähriger, durch einen Messerstich am Rücken verletzt wurde und ambulant behandelt werden mußte. Die Polizei nahm einen mutmaßlichen Täter fest. Am Abend desselben Tages stießen etwa 35 Jugendliche ebenfalls in Frankfurt/Oder einen marokkanischen Asylbewerber zu Boden und traten ihn mit Füßen. Der Mann wurde verletzt, auch er mußte ambulant behandelt werden. Die Polizei nahm zunächst 16 Tatverdächtige fest, setzte sie nach der Vernehmung am Sonntag morgen aber wieder auf freien Fuß. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft waren auch bekannte Rechtsextremisten unter den Festgenommenen. Zwischen den beiden Überfällen bestehe jedoch kein Zusammenhang. Am 17. Januar haben Unbekannte auf die Mauer des jüdischen Friedhofs in Göttingen (Niedersachsen) vier weiße Hakenkreuze geschmiert. Auch an einem Einkaufszentrum und einem Kinderspielplatz der Stadt fanden sich gesprayte Hakenkreuze, in einem weiteren Shopping-Center waren Hakenkreuz-Aufkleber angebracht. Bereits in der Woche davor waren die Eingangssäulen und ein Grab auf dem jüdischen Friedhof mit dem Nazi-Symbol beschmiert worden. "Ich wollte die Menschen umbringen", gestand am 17. Januar vor dem Landgericht Augsburg ein 17jähriger, der sich selbst als rechtsextrem bezeichnet. Er und drei weitere Angeklagte werden beschuldigt, im Mai 1998 Molotowcocktails auf ein Asylbewerberheim in Aichach (Bayern) geworfen zu haben. In dem Haus hielten sich zur Tatzeit 32 Personen auf. Nur der schnellen Reaktion der Asylbewerber - so die Staatsanwaltschaft - sei es zu verdanken, daß es nicht zu einer Katastrophe kam. Den 17 bis 24 Jahre alten Angeklagten wird versuchter Mord in 32 Fällen und versuchte schwere Brandstiftung vorgeworfen. Rund 440 Straftaten mit erwiesenem oder vermutetem rechtsextremistischen Hintergrund hat der Berliner Verfassungsschutz in den ersten zehn Monaten 1998 in der Hauptstadt registriert. 68 der Taten waren gegen Personen gerichtet, wie Innensenator Eckart Werthebach (CDU) am 19. Januar auf eine parlamentarische Anfrage hin mitteilte. "Mehmet" muß in Istanbul bleiben. Das entschied Mitte letzter Woche das Bundesverfassungsgericht. Bereits im November hatten die Karlsruher Richter einen Antrag auf Erlaß einer Einstweiligen Anordnung gegen die Abschiebung des 14jährigen, in Deutschland geborenen Türken abgelehnt. Jetzt bestätigte das Karlsruher Gericht seinen Beschluß und nahm eine Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung nicht an. Zugleich kritisierte Karlsruhe die Abschiebung: Nach der Inhaftierung des Jugendlichen im Juli 1998 hätte ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen zwangsweisen Ausreise nur "schwerlich" angenommen werden können. Die Münchner Ausländerbehörde hätte dies bei der Anordnung der Ausweisung im April 1998 bedenken müssen. Als "Mehmet" gemeinsam mit anderen einen Schüler zusammenschlug und beraubte, kam er Anfang Juli in Untersuchungshaft. Der bayerische Innenminister Günter Beckstein (CSU) indes, der im Sommer besonders auf die Abschiebung gedrängt hatte, freute sich: Die Abschiebung sei "jetzt endgültig bestätigt", "Mehmet" müsse sich "auf einen langen Aufenthalt in der Türkei einstellen" und solle "jede Gelegenheit zur Sozialisierung dort nutzen".