Deutsches Haus

Von drei deutschen Jugendlichen wurden am 31. Oktober in Templin (Brandenburg) zwei Griechen angegriffen und geschlagen. Nach Polizeiangaben erlitten die 17 und 18 Jahre alten Griechen leichte Verletzungen am Kopf. Vier Deutsche eilten den Griechen zu Hilfe. Die Angreifer attackierten daraufhin auch die Deutschen. Ein 20jähriger wurde dabei an Kopf und Rücken so schwer verletzt, daß er in ein Krankenhaus eingeliefert werden mußte. Die 17 bis 21 Jahre alten Tatverdächtigen wurden nach dem Verhör wieder auf freien Fuß gesetzt. In seiner Abschiebezelle im Stuttgarter Gefängnis Stammheim hat sich ein Aktivist der Kurdischen Arbeiterpartei PKK mit einer brennbaren Flüssigkeit übergossen und angezündet. Barzan Öztürk protestierte damit gegen seine geplante Abschiebung in die Türkei und die Unterdrückung der dort lebenden Kurden. Er saß in einer Einzelzelle in Abschiebehaft, nachdem er als Gebietsleiter der PKK-Europavertretung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war. Wie das Kölner Kurdistan Informationszentrum mitteilte, gehört Öztürk einer politisch aktiven Familie an, von der zahlreiche Mitglieder in der Türkei in Haft sitzen. Der Kurde wurde mit lebensgefährlichen Verbrennungen in eine Klinik in Koblenz eingeliefert. Im Fall eines Asylbewerbers aus dem Iran entschied das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe am Donnerstag vergangener Woche, daß eine Abschiebung nicht statthaft sei. Der Mann hatte 1993 Asyl beantragt, wurde jedoch abgelehnt. Er reichte daraufhin Klage ein. In einem Fernsehinterview übte er harte Kritik am iranischen Mullah-Regime. Das nordrhein-westfälische Verwaltungsgericht Arnsberg urteilte jedoch, trotz seiner Äußerungen im Fernsehen hebe sich der Iraner "nicht aus der großen Masse iranischer Asylbewerber heraus" und lehnte sein Asylbegehren ebenfalls ab. Diese Entscheidung hob der Zweite Senat des BVerfG nun auf: Die richterlichen Unmutsäußerungen darüber, daß der Iraner mit seinem Interview "selbst ein Abschiebehindernis geschaffen" habe, lägen "neben der Sache"; das Verwaltungsgericht müsse schon begründen, warum es das Interview für "unbedeutend" halte. Solche "Nachfluchtgründe" spielten zwar asylrechtlich keine Rolle, könnten aber sehr wohl einer Abschiebung entgegenstehen. Sechs rechtsgerichtete Jugendliche haben in der Nacht zum 3. November in Magdeburg (Sachsen-Anhalt) zwei irakische Asylbewerber mit ausländerfeindlichen Parolen beschimpft und sie zusammengeschlagen. Die 18- und 22jährigen Iraker mußten ambulant behandelt werden, teilte die Polizei mit. Man gehe von einer politisch motivierten Straftat aus. Die Schläger wurden festgenommen. 10 551 Menschen suchten im Oktober in der Bundesrepublik um Asyl nach, genau 900 mehr als im Vormonat. Ursache des Anstiegs ist vor allem die eskalierende Lage im Kosovo: Fast die Hälfte der Asylsuchenden kam aus der Bundesrepublik Jugoslawien. Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) sprach sich nach Bekanntwerden der Zahlen für weiteren Druck auf die Regierung Jugoslawiens sowie für humanitäre Hilfe aus, "damit die Flüchtlinge in der Region bleiben können". Oder damit sie guten Gewissens wieder dorthin abgeschoben werden können: Von 11 323 Personen, über deren Anträge das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge im Oktober entschied, erhielten ganze 394 Asyl; weiteren 451 wurde Abschiebeschutz zugesprochen. Die Anerkennungsquote betrug damit im Oktober 3,48 Prozent. Erwartungsgemäß kündigte der neue Bundesinnenminister nicht an, an dieser Quote etwas zu ändern.