Folter möglicherweise in Deutschland Asylgrund

Ein Flüchtling, der in seinem Herkunftsland fünf Tage lang täglich zwei Stunden an Händen und Füßen aufgehängt und mit Stromschlägen gequält wurde, weil er Aufrufe zum Wahlboykott verteilt hatte, kann möglicherweise in Deutschland bleiben. Zu diesem Schluß kam vergangene Woche die höchste Justizbehörde des Staates, das Bundesverfassungsgericht. Die Juristen mußten über ein Urteil des Verwaltungsgerichts Minden entscheiden, das den Asylantrag eines Libanesen ebenso abgelehnt hatte wie das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge. Die beiden Behörden hatten keine asylerhebliche politische Verfolgung erkannt, weil Festnahme und Folter des Mannes ausschließlich dazu gedient hätten, die staatliche Ordnung im Libanon wiederherzustellen. Dieser Entscheidung wollte das Bundesverfassungsgericht nicht folgen. Jetzt muß der Asylantrag neu verhandelt werden. Die Chancen stehen dennoch nicht gut: Seit 1993 das Grundrecht auf Asyl in dem mitteleuropäischen Staat faktisch abgeschafft wurde, werden nur noch knapp vier Prozent der Asylanträge positiv beschieden