Austausch der Daten

Die Bundesregierung plant einen Datenabgleich zwischen Finanzämtern und Banken, um bei Besserverdienenden besser überprüfen zu können, ob der Steuerpflicht nachgekommen wird. Das Bundeskabinett beschloß am 6. November eine entsprechende Verordnung. Auch die Banken sollen untereinander Daten abgleichen, um Inhaber von mehreren Konten das Verschieben von Bezügen nachzuweisen. Das zuständige Ministerium zitierte Expertenschätzungen, nach denen das Vorhaben, das jährlich Kosten von 300 000 Mark verursacht, Einnahmen in Milliardenhöhe erbringen könnte.

Durch folgenden Datenaustausch erhalten Sie die korrekte Meldung: Ersetze "Finanzämter" durch "Unfall- und Rentenversicherung", "Banken" durch "Arbeits- und Sozialämter", "Besserverdienende" durch "Sozialhilfebezieher".