1968 löste eine unscheinbare juristische Reform – das Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten – die Einstellung Tausender wegen NS-Verbrechen geführter Ermittlungsverfahren aus. Bis heute ist unklar, ob es sich dabei um eine Panne oder die Finte eines ehemaligen NS-Richters handelte.
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Der Badewannen-Fall, der Mord an Bandera und die Milde gegenüber Nazi-Verbrechen. Bogdan Staschinski verübte im Auftrag der Sowjetunion zwei spektakuläre Morde im München der fünfziger Jahre. Am 19. Oktober 1962 wurde er wegen der Attentate auf Stepan Bandera und Lew Rebet in Karlsruhe zu einer Gesamtstrafe von lediglich acht Jahren verurteilt, da seine Tat nur als Beihilfe eingestuft wurde. Das Verfahren hatte große Bedeutung für die in den sechziger Jahren beginnenden westdeutschen NS-Prozesse. Schätzungen zufolge wurden 90 Prozent aller wegen Beteiligung an NS-Verbrechen Belangten als bloße Gehilfen verurteilt.
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