1968 löste eine unscheinbare juristische Reform – das Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten – die Einstellung Tausender wegen NS-Verbrechen geführter Ermittlungsverfahren aus. Bis heute ist unklar, ob es sich dabei um eine Panne oder die Finte eines ehemaligen NS-Richters handelte.
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Sowohl die Ermittlungen gegen Lina E. als auch gegen die Letzte Generation stützen sich auf den Paragraphen 129 des Strafgesetzbuchs, der es unter Strafe stellt, eine kriminelle Vereinigung zu gründen, zu unterstützen oder ihr anzugehören. Zwar kommt es auf der Grundlage des Paragraphen selten zu Gerichtsverfahren oder Verurteilungen, aber er gibt den Ermittlungsbehörden weitreichende Instrumente zur Ausforschung der Verdächtigten an die Hand.
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Die britische Regierung hat einen Entwurf zur Reform des Strafjustizsystems in letzter Minute abgeändert. Wird er Gesetz, würden unter anderem Proteste weitreichend kriminalisiert.
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