Das Schwarzfahren soll entkriminalisiert werden, hatte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) vergangenes Jahr verkündet, doch bisher passierte nichts – und so wandern weiter etliche Menschen wegen eines Paragraphen aus dem Jahr 1935 ins Gefängnis.
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Das Kabinett beschließt zum Jahreswechsel eine »historische« Justizreform: Wer eine Geldstrafe nicht bezahlen kann, muss auch weiterhin in den Knast – aber nur noch halb so lange.
Kommentar
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Seit dem 4. November sitzt Gisa März wegen fahrscheinlosen Fahrens im Gefängnis. Weit über 100 Personen haben den nordrhein-westfälischen Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) in einem offenen Brief um Begnadigung gebeten. Die Jungle World sprach mit Johannes Dörrenbächer vom daran beteiligten Netzwerk »Tasche leer – Schnauze voll« über Gisa März und den Brief.
Small Talk
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Einem Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zufolge plant die Bundesregierung eine Reform des Strafrechts. Unter anderem soll künftig ein Tag im Gefängnis im Rahmen einer Ersatzfreiheitsstrafe nicht mehr bloß einen Tagessatz der Geldstrafe ersetzen, sondern zwei. Auch weitere Punkte des Entwurfs dienen Sparmaßnahmen oder billiger Symbolpolitik.
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Die vom Berliner Justizsenator Dirk Behrendt erlassene Haftverschonung für Menschen, die zu Ersatzfreiheitsstrafen verurteilt wurden, hat eine neue Debatte über den Sinn des Gefängnissystems ausgelöst.
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