Der Bundestag hat es in der vergangenen Woche abgelehnt, sich bei den Nachfahren der Opfer des Völkermords in der ehemaligen Kolonie Deutsch-Südwestafrika zu entschuldigen.
Von
Ein Kongress beleuchtete am Wochenende Hamburgs Rolle beim deutschen Völkermord an den Ovaherero und Nama. Erstmals wurden dabei Nachfahren der Überlebenden von offizieller Seite empfangen.
Von
110 Jahre nach dem Genozid an den Ovaherero und Nama wird weiter über den Umgang mit der deutschen Verantwortung gestritten. Vor einem New Yorker Bezirksgericht ist Deutschland angeklagt, doch die Bundesrepublik betrachtet die Klage als unzulässig.
Von
Vertreter der Herero und Nama haben Deutschland vor einem US-amerikanischen Gericht wegen des Genozids in der damaligen Kolonie Deutsch-Südwestafrika verklagt. Vertreter der Bundesrepublik blieben dem Termin fern. Für Juli ist ein weiterer angesetzt.
Von
In der vergangenen Woche reichten Vertreter der Herero und Nama aus Namibia an einem New Yorker Gericht eine Sammelklage gegen Deutschland ein. Sie verlangen unter anderem die Einrichtung eines Entschädigungsfonds wegen des Anfang des 20.Jahrhunderts von deutschen Truppen in dem Land begangenen Genozids. Ruprecht Polenz
(CDU), der Sonderbeauftragte der Bundesregierung für die deutsche Kolonialgeschichte in Namibia, lehnte daraufhin eine »persönliche Geldentschädigung an Nachfahren früherer Opfer« ab –eine solche fordern Herero und Nama allerdings gar nicht. Der Historiker Christian Kopp von der Organisation »Berlin Postkolonial« hat mit der Jungle World über die Angelegenheit gesprochen.
Von
Jephta Nguherimo lebt in Washington, D.C., und ist Mitbegründer des Ovaherero/Mbanderu and Nama Genocide Institute (ONGI) in den USA. Er beteiligte sich an der Organisation der ersten transnationalen Konferenz zum deutschen Völkermord an den Ovaherero und Nama mit dem Titel »Restorative Justice after Genocide«, die Mitte Oktober in Berlin stattfand. Mit der "Jungle World" sprach er über die Verhandlungen zwischen Deutschland und Namibia zum Völkermord an den Herero und Nama.
Von