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Verfassungsreform in Frankreich

Mehr Befugnisse für die Insel

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Nach Jahrzehnten der Konflikte zwischen der Zentralregierung in Paris und den nach Autonomie strebenden Kräften in Korsika hat die französische Nationalversammlung den Weg zu einem Autonomie­status der Mittelmeerinsel freigemacht.

Ein Text wurde verabschiedet, alles Weitere ist unklar. So oder ähnlich lässt sich die Situation nach dem Votum der französischen Nationalversammlung vom Dienstag vergangener Woche zum Autonomiestatus für die Mittelmeer­insel Korsika zusammenfassen. Das Gesetzesvorhaben könnte, falls es in Kraft tritt, erstmals einer europäischen Region Frankreichs Autonomierechte und damit die Möglichkeit verschaffen, in bestimmten Bereichen eigene Gesetze und Verordnungen zu erlassen. Derlei gibt es bislang nur in den französischen Überseegebieten.

Einzelnen Landesteilen eigene Regelungs- oder gar Gesetzgebungsvollmachten einzuräumen, stößt auf politische Bedenken und Widerstände, sowohl bei Rechten, die eine Schwächung der Staatsgewalt und ideologisch um die nationale Einheit fürchten, als auch bei Linken, von denen viele vor einer »Balkanisierung« etwa des Sozialrechts und vor Dumping-Konkurrenz zwischen den Gebieten warnen.

Im Text der Nationalversammlung ist die Rede von einer »insularen, historischen, sprachlichen und kulturellen Gemeinschaft, die eine einzigartige Bindung zum korsischen Boden entwickelt hat«.

Auf Korsika tritt eine historisch eher links konnotierte Bewegung, die sich in ihrer Entstehungsphase als »antikoloniale Befreiungsbewegung« verstand, mit Nachdruck für weitgehende Autonomierechte ein; der radikale Flügel kämpfte in der Vergangenheit sogar für eine Loslösung von Frankreich.

Heutzutage kooperieren die moderater auftretenden Autonomisten und die explizit separatistischen korsischen Nationalisten. Letztere spielen dabei jedoch eine deutlich geringere Rolle.

Autonomisten und separatistische Nationalisten auf Korsika

Gemeinsam bilden beide Strömungen, jeweils vertreten durch die Parteien Femu a Corsica und Corsica Libera, seit den Regionalwahlen 2015 die stärkste politische Kraft im Inselparlament und regieren die Region Korsika faktisch. Wegen heftiger Proteste 2022, nach dem Tod des Separatisten Yvan Colonna in einem festlandfranzösischen Gefängnis, suchte auch das liberalkonservative Regierungslager Frankreichs verstärkt den Dialog mit den Autonomisten und Nationalisten.

Eine im Juli 2023 vom korsischen Parlament diskutierte Resolution für Autonomierechte wurde am 16. Juni dieses Jahres auch in der französischen Nationalversammlung vorgelegt. Letztlich stimmte eine Mehrheit von 271 Abgeordneten, bei 202 Gegenstimmen und 64 Enthaltungen, dem Entwurf zu. Dieser muss nun noch den Senat passieren, das konservativ dominierte Oberhaus des Parlaments, wo mit stärkeren Widerständen zu rechnen ist. Da es sich um ein verfassungsänderndes Gesetzesvorhaben handelt, wäre nach der Zustimmung beider Kammern zudem eine Annahme entweder mit Dreifünftelmehrheit in einer Kongress genannten gemeinsamen Sitzung beider Parlamentskammern oder aber per Referendum erforderlich und zuletzt noch die Zustimmung des Präsidenten.

Auf einige besonders umstrittene Forderungen hatten die korsischen Autonomisten zuvor verzichtet, um die Annahme der Vorlage nicht zu gefährden. So gaben sie ihre langjährige Forderung nach einer rechtlichen Anerkennung des »korsischen Volks« auf, zuletzt mit der Ergänzung »als Komponente des französischen Volks«. Diese strittigen Begriffe wurden in der Parlamentsvorlage durch die Bezeichnung Gemeinschaft (communauté) ersetzt, die allerdings eine »insulare, historische, sprachliche und kulturelle Gemeinschaft« sei, »die eine einzigartige Bindung zum korsischen Boden entwickelt hat«. ­Einige Verfassungsrechtler finden das ebenfalls inakzeptabel, darunter Benjamin Morel, der dadurch Tür und Tor für einen »Kommunitarismus innerhalb der Verfassung« geöffnet sieht.

Ebenfalls verworfen wurde, dass Angehörige dieser »Inselgemeinschaft« auf Korsika bei Stellenbesetzungen zu bevorzugen seien. Das hatte ein Teil des nationalistischen Lagers gefordert, um insbesondere im öffentlichen Dienst den Anteil der korsischen Beschäftigten zu erhöhen. Während der Parlamentsdebatte griff die extreme Rechte diese Forderung auf und stellte sie als regionale Variante ihres Konzepts der préférence nationale (Inländervorrang) dar. Sie selbst fordert einen solchen Vorrang vor Ausländern grundsätzlich für ganz Frankreich.

Nachdem sämtliche anderen politischen Parteien den Vorschlag zum Vorrang der Korsen abgelehnt hatten, stimmten die 137 anwesenden Abgeordneten der extremen Rechten – Rassemblement national (RN) und Union der Rechtskräfte für die Republik (UDR) – schließlich als einzige geschlossen gegen den gesamten Gesetzentwurf. Den Ausschlag für die Annahme gab ein faktisches Bündnis aus Linken und dem liberalen bis liberal-konservativen Regierungslager der Unterstützer von Staatspräsident Emmanuel Macron.

Den Wirtschaftsliberalen geht es dabei eher um eine Modernisierung des französischen Staatsapparats und größere Spielräume für Experimente der Deregulierung, den Linken dagegen um eine Kritik der früheren Rolle des französischen Zentralstaats in Korsika, das Frankreich 1769 militärisch unterwarf und in sein Staatsgebiet eingliederte. Zur Unbeliebtheit der Pariser Zentralregierung in den vergangenen Jahrzehnten trugen auch wirtschaftspolitische Maßnahmen bei, etwa die Einrichtung von Zollschranken für landwirtschaftliche Exporte aus Korsika auf das Festland, nicht jedoch umgekehrt. Besonderen Unmut erregte in Korsika ab 1962 die Vergabe von Ländereien an frühere französische Kolo­nialsiedler aus dem unabhängig gewordenen Algerien (pieds-noirs).

Die 75 Abgeordneten der linkspopulistischen Partei La France insoumise (LFI) wurden durch die Aufnahme einer sogenannten non-régression-Klausel im sozial- und umweltpolitischen Bereich zur Annahme des Texts bewegt: Von landeseinheitlichen Regelungen abweichende Bestimmungen dürfen in diesen Bereichen nicht hinter in Gesamtfrankreich geltende Schutzvorschriften zurückfallen. Doch die Unterstützer Macrons nahmen wiederum in den Text auf, dass von diesem »Regressionsverbot« unter bestimmten Voraussetzungen abgewichen werden kann. Damit bleibt für die weitere ­Ausgestaltung der Autonomie vieles offen.