Chronik rassistischer und antisemitischer Vorfälle

Deutsches Haus #40/2021

<p>In der Nacht zum 2. Oktober attackierte ein Unbekannter im Berliner Stadtteil Neu-­Hohenschönhausen einen 21jährigen.</p>

In der Nacht zum 2. Oktober attackierte ein Unbekannter im Berliner Stadtteil Neu-­Hohenschönhausen einen 21jährigen. Einem Bericht der Berliner Morgenpost zufolge gerieten die beiden in einem Kiosk in Streit. Anschließend bedrohte der mutmaßlich alkoholisierte Täter den 21jährigen auf der Straße mit einer Pistole und beleidigte ihn auf fremdenfeindliche Weise. Durch einen Handhabungsfehler des Täters fiel das Magazin aus der Waffe, woraufhin er seinen Kopf gegen die Nase des 21jährigen stieß. Dieser begann zu bluten. Daraufhin hob der Täter das heruntergefallene Magazin auf und flüchtete. Die Polizei ermittelt gegen unbekannt wegen Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung. In der Nacht zum 1. Oktober beleidigte ein 21jähriger im Berliner Stadtteil Schöneberg aus einer Gruppe heraus einen 31jährigen und einen 48jährigen auf homophobe Weise. Einer Pressemitteilung der Polizei zufolge kamen Ohrenzeugen den Opfern zu Hilfe. Der Staatsschutz ermittelt gegen den 21jährigen. Am Abend des 30. September bewarfen Fans des 1. FC Union Berlin während des Spiels ihres Vereins in der Uefa Europe Conference League gegen den israelischen Verein Maccabi Haifa FC im Berliner Olympiastadion Anhänger der Gastmannschaft mit Bierbechern sowie Zigarettenstummeln und beschimpften sie als »Scheißjuden«. Einem Bericht des Tagesspiegel zufolge versuchte ein Fan des 1. FC Union Berlin außerdem, eine Israelfahne anzuzünden, was Zivilpolizisten verhinderten. Ein weiterer Anhänger des 1. FC Union Berlin fragte nach Spielende Maccabi-Fans auf dem Weg zum Ausgang, ob einer von ihnen »noch ein wenig 74-90-8 in der Tasche« habe. Die Zahlen bilden die Registrierungsnummer für Cyanwasserstoff, Wirkstoff des Giftgases Zyklon B. Der Staatsschutz ermittelt gegen drei Fans des 1. FC Union Berlin und gegen mehrere noch unbekannte Personen unter anderem wegen des Verdachts der Volksverhetzung. Während der Bundestagswahl am 26. September wies eine Wahlhelferin im nordrhein-westfälischen Bergheim eine 21jährige mit dem Hinweis ab, dass sie mit Kopftuch nicht wählen dürfe. Erst nach einer Beschwerde der Frau bei der Wahlleitung konnte sie wählen. jw