Der Grenzpolizist Paul Grüninger verhalf verfolgten Juden zur Flucht

Polizist und Fälscher

Der Polizeikommandant Paul Grüninger verhalf in den dreißiger Jahren jüdischen Flüchtlingen zur Einreise in die Schweiz und verstieß damit gegen Regierungsanweisungen. Erst in den neunziger Jahren wurde er rehabilitiert.

»Das Boot ist voll« – mit dieser Parole wird auch heute noch ein Aufnahmestopp für Flüchtlinge gefordert. Seinen Ursprung hat der Satz in den schweizerischen Debatten über die Abweisung vor allem jüdischer Flüchtlinge in den dreißiger Jahren. Die Schweiz sei ein »stark besetztes, kleines Rettungsboot mit beschränktem Fassungsvermögen und ebenso beschränkten Vorräten«, sagte in einer Rede am 30. August 1942 der damalige Justizminister Eduard von Steiger, und rechtfertigte damit die vollständige Grenzschließung für »nur aus Rassegründen« Verfolgte im selben Monat.

Grüninger fälschte sogar Reisedokumente und schrieb Einladungen an Inhaftierte im Konzentrations­lager Dachau, um diese freizube­kommen.

Schon 1938 hatte die Annexion Österreichs durch das Deutsche Reich zu ­einem Anwachsen der Flüchtlingszahlen in der Schweiz geführt. Nachdem bei der internationalen Konferenz von Évian im Juli desselben Jahres keine Über­einkunft zur Aufnahme und Verteilung der Flüchtlinge aus Deutschland getroffen worden war, trachtete die Schweiz danach, die Zahl der Flücht­linge stark zu begrenzen, und schloss ihre Grenze zum Deutschen Reich. Nur noch Menschen mit Einreiseerlaubnis und den nötigen Papieren zur Weiterreise durften die Grenze überschreiten. Beteiligt war die Schweiz so auch an der Einführung des sogenannten J-Stempels durch das Deutsche Reich. Meist in Form ­eines großen roten »J« in den Reisepässen jüdischer Deutscher markierte dieser sie noch vor der Reichspogromnacht als Juden, um ihnen die Flucht ins Ausland zu erschweren. Eingeführt wurde der Stempel, nachdem die Schweiz gedroht hatte, eine generelle Visumpflicht für Deutsche einzuführen. Die deutschen Behörden handelten stattdessen mit der Schweiz den Kompromiss aus, nur Juden zu kennzeichnen. Im Oktober 1938 stimmte der schweizerische Bundesrat dieser Regelung zu. So konnte gezielt jüdischen Deutschen die Einreise an der Grenze verwehrt werden. Jahre vor der endgültigen Grenzschließung im August 1942 hatte die Schweiz eine antisemitische Haltung gegen Flüchtlinge eingenommen.

Zu jenen, denen die Durchsetzung dieser Politik zufiel, zählte der Polizeikommandant Paul Grüninger, der in St. Gallen, einem Kanton in der Ostschweiz, für den Grenzschutz verantwortlich war. 1938 stand er vor einem moralischen Dilemma: Entweder er wies die Flüchtlinge ab und schickte sie zurück nach Deutschland, wo sie antisemitisch verfolgt wurden, oder er verstieß gegen die ausdrücklichen Befehle seiner Regierung und trug dafür die Konsequenzen. Der 47jährige war in nationalen Polizeigremien wiederholt der Einzige gewesen, der sich für die flüchtenden Juden eingesetzt hatte. Am 17. August 1938 nahm er an einer Konferenz der kantonalen Polizeidirektoren mit dem Chef der Fremdenpolizei, Heinrich Rothmund, teil. Dort sagte er: »Die Rückweisung von Flüchtlingen geht schon aus Erwägungen der Menschlichkeit nicht. Wir müssen viele hereinlassen.«

Grüninger war seit 1919 Polizeioffizier, 1925 wurde er zum Kommandanten befördert. Er wurde stets als strebsame Person, die Befehle befolgte, beschrieben, nicht als Rebell. Doch als seine Einwände in den Polizeigremien ignoriert worden waren, überlegte er sich andere Wege, den Flüchtenden über die Grenze zu helfen. Zunächst ging es nur um Einzelne. Ein 13jähriger Junge aus Wien etwa schickte aus dem Auffanglager im St. Galler Diepoldsau einen Brief an Grüninger, in dem er die mehrmals missglückten Fluchtversuche seiner Eltern schilderte und für sie um Visa bat. Grüninger wies das ab, lud dann aber die Eltern zur Vernehmung in ­seine Dienststelle in St. Gallen ein, wodurch sie in die Schweiz einreisen durften.

Schließlich gab Grüninger seinen Untergebenen den Befehl, Flüchtenden die Einreise über die Grenze zu erlauben. Er legalisierte die Neuankömmlinge, indem er deren Einreise auf die Zeit vor der Grenzschließung datierte. Auch verwendete er Registriernummern mehrfach, um beschönigte Berichte über die Anzahl Geflüchteter in seinem Gebiet an die Behörden nach Bern zu schicken. Grüninger fälschte sogar Reisedokumente und fuhr im eigenen Dienstwagen auf Rettungsmissionen, kaufte Winterkleider für Flüchtlinge und schrieb Einladungen an Inhaftierte im Konzentrationslager Dachau, um diese freizubekommen. Dafür arbeitete er mit Mitgliedern der Israelitischen Gemeinde, der Fluchthelferin Recha Sternbuch und dem Schweizer Vizekonsul in Bregenz, Ernst Prodolliet, zusammen. So konnte er mehrere Hundert jüdische und andere Flüchtlinge vor der drohenden Ermordung durch die Nationalsozialisten retten.

Doch Grüninger flog auf. Anfang 1939 sprach sich herum, dass man sich an ihn wenden konnte, um die Grenze zu passieren. Deutsche Beamte bekamen Wind davon und informierten die Schweizer Behörden. Aus Bern wurde ein Polizeiinspektor entsandt, der Grüningers Aktionen aufdeckte. Regierung und Behörden befürchteten, dass sich die schweizerische Bevölkerung gegen die jüdischen Bürgerinnen und Bürger wenden könnte, sollten mehr Geflüchtete über die Grenze kommen.

Grüninger wurde fristlos entlassen, wodurch sein Pensionsanspruch verfiel, und im April 1939 vernommen. Er sagte, dass er nur aus menschlichen Motiven gehandelt habe. Grüninger wurde angeklagt, 3 600 Juden die illegale Einreise in die Schweiz ermöglicht und ihre Papiere gefälscht zu haben. Das Bezirksgericht St. Gallen verurteilte Grüninger wegen Amtspflichtverletzung, Mitteilung falscher Einreisedaten und Abgabe falscher Auskunftsdaten an Behörden zu einer Geldstrafe.

Nun war Grüninger geächtet. Bis zu seinem Tod fand er keine feste An­stellung mehr, musste sich mit Gelegenheitsjobs und als Aushilfslehrer durchschlagen. Auch seine Familie litt unter den Folgen des sozialen Abstiegs: Seine Tochter Ruth musste ihre Aus­bildung in Lausanne abbrechen und zu ihrer Familie nach St. Gallen zurückkehren. Aufgrund der Verfemung ihres Vaters fand sie lange keine Anstellung, bis eine jüdische Textilfirma sie annahm, wodurch sie zumindest die Miete der Wohnung bezahlen konnte, die sie mit ihrer jüngeren Schwester Sonja, ihrer Mutter und ihrem Vater teilte.

1971 wurde Grüninger als einer der wenigen Schweizer in die Liste der ­Gerechten unter den Völkern des Staats Israel aufgenommen. Bemühungen, ihn nach dem Krieg auch in der Schweiz zu rehabilitieren, schlugen lange fehl. Im Dezember 1970 erhielt Grüninger im Alter von 79 Jahren einen Dankesbrief für seine menschliche Haltung von der St. Galler Regierung, jedoch nicht seine Pension zurück. Der damalige deutsche Bundespräsident Gustav Heinemann schenkte ihm zwei Monate vor seinem Tod einen Farbfernseher. Am 22. Februar 1972 starb er verarmt in St. Gallen.

Auch nach seinem Tod wies die Regierung Rehabilitierungsgesuche lange ab. 1992 erregte eine Artikelserie von Stefan Keller, Redakteur der Wochen­zeitung Woz, und dessen im folgenden Jahr veröffentlichtes Buch »Grüningers Fall. Geschichten von Flucht und Hilfe« erneut Aufmerksamkeit. 1993 wurde Grüninger von der St. Galler Regierung rehabilitiert. »Paul Grüninger verdient für sein selbstloses Verhalten uneingeschränkten Respekt«, schreibt ein Jahr später der Bundesrat in einer Ehrenerklärung.

Erst 1996 reagierten Bundesversammlung und Bundesrat auf wiederaufkommende Kritik an der Rolle der Schweiz im Zweiten Weltkrieg und setzten eine unabhängige Expertenkommission ein. Die wegen ihres Vorsitzenden, des Historikers Jean-François Bergier, auch »Bergier-Kommission« genannte Historikergruppe veröffentlichte 2002 ihren Abschlussbericht »Die Schweiz, der Nationalsozialismus und der Zweite Weltkrieg«. Darin geht es um den Verbleib von Vermögenswerten von Opfern des Nationalsozialismus in der Schweiz, die Zusammenarbeit schweizerischer mit deutschen Unternehmen und eben die Flüchtlings­politik. Im Zuge ihrer Untersuchungen hob das Bezirksgericht St. Gallen 1996 das Urteil gegen Grüninger auf. Die Bergier-Kommission rehabilitierte Grüninger nochmals ausdrücklich und stellte fest, dass die damalige schweizerische Flüchtlingspolitik unvereinbar mit rechtsstaatlichen Prinzipien war.

1998 beschloss das Kantonsparlament von St. Gallen, die Nachkommen Grüningers für die durch die fristlose Entlassung Grüningers entstandenen Lohn- und Pensionseinbußen zu entschädigen. Seine Familie gründet im selben Jahr die Paul-Grüninger-Stiftung. Sie verleiht den Paul-Grüninger-Preis an Personen und Organisationen, die sich für die Wahrung der Menschenrechte einsetzen.

Zeit seines Lebens bestätigte Grüninger, dass er trotz der Nachteile, die er für seine Entscheidung erlitten hatte, wieder genau gleich handeln würde. Seiner Tochter zufolge sagte her häufig: »Ich konnte nicht anders.« 1954 schrieb er in einem Lebenslauf: »Es ging darum, Menschen zu retten, die vom Tod bedroht waren. Wie hätte ich mich ­unter diesen Umständen um bürokratische Erwägungen und Berechnungen kümmern können?«

Doch so wie Grüninger dachten nur wenige seiner Kollegen. Die Bergier-Kommission schätzte die Zahl der durch die Schweiz abgewiesenen Flüchtlinge auf über 20 000, andere Schätzungen gehen in die Hunderttausende. Alle diese Menschen wären durch die Flucht in die Schweiz höchstwahrscheinlich der Verfolgung und Ermordung durch die Nazis entkommen.