Juristisches Nachspiel der tödlichen Schüsse auf einen Flüchtling in Fulda

Empfindliche Polizisten

Das Amtsgericht Fulda hat am Donnerstag vergangener Woche den 26jährigen Christopher W. in erster Instanz freigesprochen. Ihm war vorgeworfen worden, auf einer Demonstration wegen des Todes von Matiullah J. eine polizeikritische Parole skandiert haben.

Wer weiß, was am 13. April 2018 wirklich geschah? An diesem Tag erschoss ein Polizist den afghanischen Flüchtling Matiullah J. in der Nähe seiner Unterkunft im hessischen Fulda. Der 19jährige, der schon länger unter psychischen Problemen gelitten hatte, war in eine Auseinandersetzung vor einer Bäckerei verwickelt, wo er den Ermittlern zufolge einen Auslieferungsfahrer der Bäckerei und einen Streifenbeamten mit einem faustgroßen Stein verletzte. Nachdem er dem verletzten Polizisten einen Teleskopschlagstock entwendet und sich vom Tatort entfernt hatte, fielen die tödlichen Schüsse.

Obwohl der Schlagstock keine tödliche Waffe und das genaue Tatgeschehen weiterhin nicht aufgeklärt ist, gestand die Staatsanwaltschaft Fulda dem Polizisten zu, dass die Schüsse in Notwehr gefallen seien. Der Beamte befindet sich bereits wie­der im Dienst.

Ermittelt wurde auch gegen Kritiker der Polizeischüsse und gegen Menschen, die am 13. April 2019, dem ersten Jahrestag des Todes von Matiullah J., an einer Gedenkdemonstration in Fulda teilgenommen hatten. Am Donnerstag vergangener Woche stand Christopher W., ein 26jähriger Sozialarbeiter, wegen Beamtenbeleidigung vor Gericht. Er soll skandiert haben: »Bullen morden, der Staat schiebt ab, es ist das gleiche Rassistenpack.« Der Einsatzleiter der Polizei und sein Stellvertreter hatten Anzeige erstattet, der sich auch der Polizeipräsident von Osthessen anschloss; gegen einen daraufhin erlassenen Strafbefehl legte W. Widerspruch ein. Im anschließenden Gerichtsverfahren vor dem Amtsgericht Fulda forderte die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe in Höhe von 2 250 Euro, weil der Angeklagte die Grenze zur »Schmähkritik« überschritten habe.

Die Verteidigerin wies in ihrem Plädoyer unter anderem an Songtexten der Band Feine Sahne Fischfilet nach, dass die inkriminierte Parole in antirassistischen und antifaschistischen Zusammenhängen etabliert sei und es sich deshalb nicht um eine persönliche Beleidigung einzelner Beamter handle. Der Richter gab schließlich dem Widerspruch des Angeklagten statt mit der Begründung, dass die Parole zwar politisch zu verurteilen sei, sie in einer Demokratie aber ausgehalten werden müsse. Christopher W. und seine aus Frankfurt am Main angereisten Unterstützer vom Offenen Antifaschistischen Treffen freuten sich über das Urteil, gegen das die Beamten allerdings noch Berufung einlegen können.

An der Solidaritätskundgebung vor dem Amtsgericht Fulda beteiligte sich auch Philipp Weidemann. Der an der Fuldaer Fachhochschule lehrende Sozialwissenschaftler hatte auf der Gedenkdemonstration im April 2019 Flugblätter an Passanten verteilt, darunter auch an einen Jugendlichen. Weidemann soll zu diesem gesagt haben, dass ein Mensch von einem Polizisten ermordet worden sei und er in dem Flugblatt mehr dazu erfahren könne. Der Jugendliche soll dies seiner Mutter berichtet haben, die sich daraufhin auf Facebook über die Wortwahl des Sozialwissenschaftlers empört haben soll. Die Polizei lud den Jugendlichen vor; gegen den 42jährigen Weidemann ermittelt sie wegen Verleumdung. Dieser bestreitet, von Mord gesprochen zu haben.

Auch Darius Reinhardt und Leila Robel müssen sich vor dem Amtsgericht Fulda verantworten. Sie veröffentlichten zusammen einen Gastbeitrag über den Tod von Matiullah J. auf Belltower News, dem Internetportal der Amadeu-Antonio-Stiftung. Der Polizeipräsident stellte eine Anzeige, weil er die Polizei verleumdet sah. Gegen den Journalisten Timo Schadt ging die Polizei vor, weil er den inkriminierten Artikel auf der von ihm verwalteten Facebook-Seite »Netzwerk Fulda aktiv gegen Rassismus« verlinkte. Um die Beschlagnahme seiner Geräte zu verhindern, musste er den Artikel löschen. Weil die Anmelderin der Gedenkdemonstration, Sarmina Stuman vom »Afghan Refugees Movement«, gewisse Sprüche auf der Demonstration nicht unterbunden habe, wurde gegen sie ein Strafverfahren eingeleitet, das sie nach eigenen Angaben mit der Zahlung ­einer Geldstrafe beendete.

Solidarisch zeigt sich das derzeit wegen der Covid-19-Pandemie geschlossene Historische Museum in Frankfurt am Main. Im Rahmen der Ausstellung »Ich sehe was, was du nicht siehst. Rassismus, Widerstand und Empowerment« zeigt es die Habseligkeiten, die Matiullah J. hinterlassen hat. Darunter befindet sich neben Kleidungsstücken und Handyhüllen ein Exemplar des Buchs »Wir sind die Mehrheit. Für eine offene Gesellschaft« des Soziologen Harald Welzer. Nachdem der Bruders von Matiullah J. Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens gegen den Po­lizeischützen eingelegt hatte, nahm die Staatsanwaltschaft Fulda im August die Ermittlungen wieder auf.