Manipuliertes Grünzeug

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Nichts als Ärger mit dem genmanipulierten Grünzeug hat das Robert-Koch-Institut (RKI). Da blühte vor wenigen Wochen eine im Freilandversuch gezüchtete Zitterpappel, obwohl die Pflanze eigentlich erst in sieben bis 14 Jahren hätte Blüten treiben sollen. Und nun, kaum waren die Blüten entfernt worden, bekommt das RKI schon wieder Probleme: Vergangene Woche entschied das Berliner Oberverwaltungsgericht, daß für fast zwei Drittel der von dem Instititut genehmigten Freisetzungsversuche die gesetzliche Grundlage fehlt. Nach der bislang tolerierten Praxis, die sich auf eine Entscheidung der EU-Kommission stützt, können Firmen Freisetzungsversuche beim RKI nachmelden, wenn die gleichen Gen-Pflanzen von dem Institut bereits andernorts genehmigt worden waren. Für dieses vereinfachte Verfahren gebe es bislang, urteilten die Verwaltungsrichter, in Deutschland keine rechtliche Grundlage.