Verschnaufpause für »Mehmet«

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Ein in Deutschland lebender Jugendlicher mit türkischem Paß - bekannt als "Mehmet" - kann aufatmen: Der 14jährige darf vorerst nicht abgeschoben werden. Der bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) gab am Freitag vergangener Woche in einem Eilverfahren dem Einspruch von Mehmets Anwalt gegen die drohende Abschiebung statt. Es bestünden "erhebliche rechtliche Bedenken" gegen eine Ausweisung, da Mehmet - trotz 63 Straftaten, die er begangen haben soll - noch nicht rechtskräftig verurteilt sei und deshalb nur ausgewiesen werden dürfe, wenn seine Eltern sich nicht in der Bundesrepublik aufhalten würden. Eine Ausweisung der Eltern, die seit 30 Jahren in Deutschland leben, sei jedoch nicht rechtmäßig, da diese nicht für das Verhalten des Sohnes verantwortlich gemacht werden könnten.

Der Fall hatte in Deutschland für Aufmerksamkeit gesorgt, weil erstmals ein straffällig gewordener Jugendlicher mitsamt seinen Eltern abgeschoben werden sollte. Auch mit der jetzigen Entscheidung ist eine Abschiebung Mehmets allerdings nicht endgültig abgewendet: Sollte er demnächst rechtskräftig verurteilt werden - die Staatsanwaltschaft in Bayerns Hauptstadt München bereitet derzeit eine entsprechende Anklage vor - könnte er nach Verbüßen der Haftstrafe sofort abgeschoben werden. Schließlich wäre er dann rechtskräftig verurteilt. Außerdem ist seine Aufenthaltserlaubnis abgelaufen. Ob das für eine Abschiebung ausreiche, müsse allerdings erst noch in einem gesonderten Verfahren geprüft werden, stellte der VGH fest.