Keine Chance für die Liebe

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Beamte können zwar Sonderurlaub beantragen, um ihre Liebsten unter die Erde zu bringen, nicht aber, um die Liebe zu Lebzeiten zu pflegen. Das entschied das Koblenzer Verwaltungsgericht, das einem Beamten den Sonderurlaub versagte, der seiner Verlobten für einige Monate nach Griechenland folgen wollte.