Deutschland-Verbot für Le Pen

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"Ein Detail der Geschichte des Zweiten Weltkriegs" seien die Gaskammern von Auschwitz, gab Jean-Marie Le Pen, Chef des französischen Front National, im Dezember 1997 während einer Buchpräsentation in München seine Meinung zum besten. Besonders schlau, dachte er sich wohl: Das Leugnen des Holocaust ist in Deutschland bekanntlich verboten, aber kleinreden wird man ihn wohl dürfen. Besonders dumm für Le Pen: Der Volksverhetzungs-Paragraph 130, Abs. III des Strafgesetzbuches stellt seit 1994 "Billigen, Leugnen und Verharmlosen" des Holocaust unter Strafe. Die Staatsanwaltschaft nahm Ermittlungen auf; die mit einer Mehrheit von 420 gegen 20 Stimmen erfolgte Aufhebung der Immunität des Europaparlamentariers macht nun den Weg frei für ein Gerichtsverfahren. Dem mehrfach vorbestraften Le Pen droht eine Strafe von bis zu fünf Jahren Gefängnis. Der Neofaschistenführer hat bereits angekündigt, zu dem Verfahren nicht zu erscheinen: "Ich beachte Befehle nicht gern, schon gar nicht, wenn sie aus dem Ausland kommen." Sollte Le Pen bei seiner Haltung bleiben, muß er damit rechnen, verhaftet zu werden, sobald er deutschen Boden betritt.