Deutsches Haus

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Wegen des Angriffs auf einen italienischen Bauarbeiter müssen sich seit dem 11. Februar zwei junge Männer vor dem Landgericht Neuruppin (Brandenburg) verantworten. Der Italiener war im August 1998 am Rande eines Dorffestes in Dedelow angegriffen und lebensgefährlich verletzt worden. Dabei trug er innere Verletzungen sowie einen Schädelbasisbruch davon und konnte nur durch eine Notoperation gerettet werden. Der 19jährige Martin H. ist wegen versuchten Mordes angeklagt, der zweite Beschuldigte, der 18jährige David D., steht wegen schwerer Körperverletzung vor Gericht. Gegen den Wirt des Festzeltes, der sich geweigert hatte, Hilfe für den Verletzten zu holen, wurde bereits vor Prozeßbeginn eine Geldstrafe von 800 Mark wegen unterlassener Hilfeleistung ausgesprochen, weil ihm nicht nachgewiesen werden konnte, daß er sein Handy bei sich geführt und die Verletzungen des Italieners zur Kenntnis genommen habe. Der Versuch, auch die Eltern des türkischen Jugendlichen "Mehmet" auszuweisen, ist gescheitert. Das Münchener Kreisverwaltungsreferat konnte keine Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflichten erkennen und hob den Ausweisungsbeschluß letzte Woche auf. Derselbe Täter, der bereits im September vergangenen Jahres im nordbrandenburgischen Prenzlau eine aus Mali stammende Frau niedergeschlagen und mit Stiefeln getreten hatte, hat am vergangenen Sonntagmittag dieselbe Frau erneut angegriffen. Aus einer Gruppe von rund fünf weiteren Jugendlichen heraus beschimpfte er die Frau mit rassistischen Parolen; anschließend bedrohte er sie tätlich. Der Täter, der zwischenzeitlich eine weitere Afrikanerin tätlich angegriffen hat, befand sich auf freiem Fuß, weil eine sechsmonatige Jugendhaftstrafe, die wegen der ersten Tat gegen ihn ausgesprochen wurde, zur Bewährung ausgesetzt wurde, nachdem er sich bei dem Opfer entschuldigt hatte und versprach, dergleichen nie wieder zu tun. Die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses hat die PDS-Fraktion im Magdeburger Landtag gefordert. Der Ausschuß soll das Schicksal eines jungen Inders klären, der sich im vergangenen November in der Abschiebehaft erhängt hatte. Gegen zwei Beamte des Bundesgrenzschutzes (BGS) in Frankfurt/Main ist ein Strafverfahren eingeleitet worden. Die beiden werden beschuldigt, einen Mann, der nach der Aussage einer Zeugin "offensichtlich Ausländer war", bei einer Fahrscheinkontrolle mit einem Schlagstock malträtiert zu haben. Anschließend sei der Mann in die Nähe des Wachhäuschens gebracht worden. Dort, so die Zeugin, "wurde der Ausländer zu Boden gerungen, und es hörte sich so an, als ob er mit dem Kopf auf den Boden geknallt wurde". Auf seine Hilferufe habe keiner der Umstehenden reagiert. Wegen antisemitischer Hetze hat das Amtsgericht München einen 37jährigen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr ohne Bewährung verurteilt. Der Mann kündigte an, auch in Zukunft aus seiner Auffassung keinen Hehl zu machen. In der Nacht zum 10. Februar schwamm ein 40jähriger Russe durch die fünf Grad kalte Oder. Auf deutscher Seite wurde er festgenommen, im Krankenhaus behandelt und am Morgen darauf nach Polen zurückgeschickt. In Mellenbach (Thüringen) hat sich eine Bürgerinititative gegründet, die sich mit den Plänen des Landratsamtes beschäftigt, in Zukunft statt Aussiedlern Asylbewerber in der Gemeinde unterzubringen. Der Bürgermeister und einige Gemeinderäte kündigten für den Fall, daß die Asylbewerber tatsächlich in die Gemeinde kämen, bereits ihren Rücktritt an.