Bill Gates' Imperium holt zum medialen Gegenschlag aus

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Bill Gates' Konzern hat zwar noch nie die besten Programme geschrieben, aber immer am meisten davon verkauft. Die Beliebtheit des Software-Imperiums war deswegen zwar noch nie sehr hoch, aber solange Verkäufe und Marktmacht stimmten, war das egal.

Genau diese Marktmacht ist jetzt erstmals ernstlich in Gefahr geraten. Im Kartellverfahren gegen den Konzern hat Richter Thomas Penfield Jackson sein finding of the facts verkündet und damit den ersten Teil des Kartellprozesses gegen Microsoft abgeschlossen. Jackson gab den Klägern in allen Punkten recht: Microsoft habe seine "erstaunliche Marktmacht und seine gewaltigen Gewinne dazu eingesetzt, jedes Unternehmen zu schädigen, das darauf besteht, mit einem Kernprodukt von Microsoft zu konkurrieren". Zudem hat das Unternehmen nach Ansicht Jacksons damit die Verbraucher geschädigt. Nach US-amerikanischem Recht ist ein Monopol allein noch nicht strafbar. Erst wenn ein Monopolist seine Stellung ausnutzt, um Wettbewerb zu verhindern, und vor allem, wenn deswegen die Verbraucher einen Nachteil erleiden, greift das US-Kartellrecht.

Microsofts Betriebssystem Windows hält auf IBM-kompatiblen-Computern einen Marktanteil von 95 Prozent. Damit besitzt das Unternehmen auch das Quasi-Monopol auf Application Programming Interfaces (Apis). Apis sind die Software-Schnittstellen zwischen dem Computer und jedem Programm, das auf diesem läuft. Ohne Apis ist ein Computer unbrauchbar.

Um dieses Monopol zu verteidigen, missbrauchte Microsoft laut Richter Jackson seine Marktmacht. Der Internet-Browser Netscape Navigator arbeitet mit eigenen Apis. Gates' Konzern reagierte, indem es erst den MS Internet Explorer kostenlos auf den Markt brachte. Später wurde er so mit Windows verschmolzen, dass eine Trennung der beiden Programme praktisch nicht mehr möglich ist. Zudem arbeitete der Konzern mit einer Mischung aus Druck und Geldzahlungen, um Computerhersteller und Programmierer dazu zu zwingen, den Internet Explorer zu verwenden.

Die endgültigen Konsequenzen des Spruches sind noch nicht klar. Richter Jacksons Urteil wird erst im Frühjahr des nächsten Jahres erwartet. Danach kann das Verfahren in die Berufung gehen und schließlich vor den Obersten Gerichtshof kommen. Das kann sich Jahre hinziehen.

Ergebnis des Verfahrens könnte eine einfache Verwarnung sein mit der Auflage, das Geschäftsverhalten zu ändern. Das aber ist unwahrscheinlich. Schließlich verpflichtete sich Microsoft bereits 1997 dazu, ohne seine Methoden zu ändern. Ebenso möglich ist ein Urteil, das eine Zerschlagung des Konzerns in mehrere kleinere, miteinander konkurrierende Unternehmen anordnet. Es könnte aber auch dazu kommen, dass Microsoft den Quelltext von Windows in Zukunft regelmäßig offenlegen muss. Andere Anbieter könnten davon ausgehend eigene Betriebssysteme programmieren und so wieder in Konkurrenz treten.

Wie auch immer der weitere Instanzenweg aussieht, das jetzt verkündete finding of the facts ist zumindest mitentscheidend. Die höheren Instanzen können zwar die Beweise anders interpretieren, aber alle haben von den jetzt festgestellten Fakten auszugehen. Der Ausgang des Verfahrens wird auf jeden Fall großen Einfluss auf das Kartellrecht im Computerzeitalter haben.

Gates allerdings scheint gedämmert zu haben, dass Beliebtheit und Prozessergebnis in Verbindung stehen. Die Parteispenden des Konzerns verachtfachten sich in den letzten zwei Jahren. Während des Gerichtsverfahrens kam zudem zumindest in zwei Fällen ans Licht, dass scheinbar unabhängige Gutachter und Autoren auf der Gehaltsliste des Konzerns standen. Und Microsofts erste Reaktion auf Richter Jacksons Entscheid sprach Bände: Es engagierte einen ganzen Stab politischer Kommentatoren.