Franco A. wurde verurteilt, weil er Terroranschläge geplant haben soll. Jahrelang hatte er als Offizier der Bundeswehr offen rechtsextreme Ansichten vertreten und sich ungestört mit anderen Preppern und Rechtsextremen vernetzen können.
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Von bewaffneten sogenannten Preppern drohen Gewalttaten. Das zeigt auch das Beispiel einer Gruppe aus der Oberpfalz, die Anschläge auf Stromleitungen geplant haben soll.
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Vor fast fünf Jahren kam heraus, dass der Bundeswehroffizier Franco A. sich als syrischer Flüchtling ausgegeben hatte. Im kommenden Monat könnte er nun verurteilt werden, weil er Terroranschläge geplant haben soll.
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Der Bundesgerichtshof hat die Urteile des Oberlandesgerichts München im NSU-Prozess bestätigt, sie sind damit rechtskräftig. Nur über die Revision des Rechtsextremen André Eminger wird im Dezember noch mündlich verhandelt.
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Der rechtsextreme Bundeswehrsoldat Franco A. soll Anschläge unter der erfundenen Identität eines syrischen Geflüchteten geplant haben. Vor Gericht gab er sich bisher redselig und inszenierte sich als harmlosen Aufklärer, den entscheidenden Fragen wich er dabei aus.
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In Frankfurt steht Franco A. vor Gericht. Der Soldat soll als Flüchtling getarnt Terroranschläge geplant haben. Den Betrug gibt er zu, ansonsten stellt er sich als treuen Staatsdiener dar, der Deutschland vor Jihadisten beschützen wollte.
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Anfang 2017 wurden mögliche Anschlagspläne des rechtsextremen Oberleutnants Franco A. bekannt. Dreieinhalb Jahre später soll der Prozess gegen ihn beginnen.
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Im Prozess gegen die Neonazis Stephan E. und Markus H. wegen der Ermordung Walter Lübckes steht das Urteil an. Wichtige Fragen, etwa zu einer möglichen Verbindung zum NSU-Komplex, bleiben jedoch offen.
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