In Hamburger Gefängnissen gibt es die ersten Coronafälle

Doppelt unfrei

In den Gefängnissen ist die Coronapandemie eine besondere Bedrohung. In Hamburg haben sich bereits zwei Gefangene infiziert.

»Es fehlt an Transparenz auf allen Ebenen.« So beschrieb Manuel Matzke, der Sprecher der Gefangenengewerkschaft/Bundesweite Organisation (GG/BO), auf Nachfrage der Jungle World am Wochenende den Umgang der Justizverwaltungen der Bundesländer mit der Ansteckungsgefahr für Gefangene durch das neuartige Coronavirus. Dies gelte von den Ministerien über die Haftanstalten bis zu den Gefangenen und Angehörigen. »Die selbstproduzierte Ungewissheit macht es nicht leichter, weder für Gefangene noch für Bedienstete«, so Matzke.

Bereits seit Mitte März gilt in den meisten Bundesländern ein rigides Besuchsverbot. Gefangene können nur noch in Ausnahmefällen von ihren Rechtsbeiständen besucht werden, und auch das oft nur hinter Trennscheiben. Zur Begründung heißt es, die Gefängnisse seien frei von dem neuartigen ­Coronavirus. »Damit dies hoffentlich so bleibt, haben wir derzeit ein Besuchsverbot verhängt«, teilte etwa ein Sprecher des hessischen Justizministe­riums der DPA zufolge mit. Angehörige haben mindestens bis zum 20. April kein Besuchsrecht, allerdings werden ersatzweise Telefonate und teilweise auch Videogespräche erlaubt, wie in Hessen und in Rheinland-Pfalz. In einigen Bundesländern gibt es dafür Hilfsmittel, etwa Tabletcomputer, in anderen nicht. Justizverwaltungen und Gefängnisleitungen betrachten Besuchsverbote als probates Mittel, um die Ansteckungsgefahr zu minimieren. Der nordrhein-westfälische Justizminister Peter Biesenbach (CDU) sagte: »Vor dem Hintergrund der dynamischen Entwicklung des Coronavirus sind Maßnahmen erforderlich, wie wir sie bisher nie getroffen haben.«

»In Sachsen wurde ein Beamter positiv auf Covid-19 getestet. Das Ministerium will nicht einmal die betreffende JVA nennen.«
Manuel Matzke, Sprecher der Gefangenengewerkschaft GG/BO

Damit gemeint sind vorzeitige Haftentlassungen und Aufschiebungen von Haftantritten einerseits sowie für das verbleibende Gros der Gefangenen der Ersatz von Besuchen durch Telefonate und der vermehrte Einschluss andererseits. Zudem werden der Jugendarrest sowie der Vollzug von Vollstreckungshaftbefehlen ausgesetzt. Diejenigen, die nicht in der Lage sind, eine Geldstrafe zu zahlen, und deshalb ersatzweise inhaftiert werden sollen, müssen ihre Strafe derzeit also nicht antreten. Umstritten sind solche Ersatzfreiheitsstrafen ohnehin. Allerdings geht es dem Justizapparat vorwiegend darum, die derzeitige Ausnahmesituation zu verwalten. So sagte ein Sprecher des Justizministeriums in Baden-Württemberg dem Redaktionsnetzwerk Deutschland in der vergangenen Woche: »Die betroffenen Personen, die die kommenden Tage zum Strafantritt geladen worden wären, müssen weiter mit einer Vollstreckung ihrer Freiheitsstrafe rechnen.« Dies ist in anderen Bundesländern noch nicht festgelegt worden.

Hart zeigt sich Baden-Württemberg wie alle anderen Bundesländer bei den Gefangenenbesuchen: Sie sind derzeit verboten, bis auf Ausnahmen für die Rechtsbeistände. Solche Verbote seien nicht notwendig, sagte Mila Eichler, eine Sprecherin der GG/BO von der Solidaritätsgruppe Leipzig, der Jungle World: »Die WHO hat einen Leitfaden für Haftanstalten veröffentlicht, daraus lässt sich ableiten, dass die Einschränkung der Besuche nicht empfohlen wird – aktuell scheint das leider bundesweite Realität zu sein.«

So sind die Gefangenen zurzeit doppelt unfrei: eingesperrt, mehr als sonst isoliert in ihren Zellen und nicht frei in ihrer Wahl, wie sie sich vor dem neu­artigen Coronavirus schützen wollen. Und sie werden nur unzureichend informiert. »In Sachsen wurde ein Beamter positiv auf Covid-19 getestet«, sagt Matzke von der GG/BO. »Das Ministerium will nicht einmal die betreffende JVA nennen.« Ein angemessener Umgang mit der Gefahr sähe nach Meinung der Gefangenengewerkschaft anders aus. »Neben Transparenz durch die Veröffentlichung der Pandemiepläne«, so Eichler, »befürworten wir auch auch die Freilassung von nicht gefährlichen Gefangenen über 60 Jahren sowie solchen mit Autoimmun-, Herz- oder Lungenkrankheiten, Diabetes, Krebs oder HIV, da diese zu den Risikogruppen gehören.«

Vergangene Woche wurde bekannt, dass in Hamburg die ersten beiden Gefangenen an Covid-19 erkrankt sind: Am 23. März gab es erste Berichte, dass in der Justizvollzugsanstalt Glasmoor in Norderstedt ein Gefangener im offenen Vollzug erkrankt sei. »Der etwa 30 Jahre alte Gefangene befindet sich in seinem Haftraum in Quarantäne. Er zeigt keine Symptome«, teilte Dennis Sulzmann, Sprecher der Justizbehörde, am selben Tag mit und bestätigte damit einen ersten Bericht des Hamburger Abendblatts. Einen Tag später sagte der Justizsenator Till Steffen (Grüne), auch im geschlossenen Vollzug der JVA Fuhlsbüttel gebe es einen bestätigten Fall von Covid-19 – ein 34jähriger Gefangener, der nur leichte Symptome aufweise, werde in regulärer Haftraumquarantäne isoliert. Auf Anfrage der Jungle World sagte die Pressestelle der Hamburger Justiz­behörde am Dienstag, es gebe keine weiteren erkrankten Gefangenen oder Bediensteten.