Die Pandemie erschwert den ­Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen

Abbruch in virigen Zeiten

Die Covid-19-Pandemie könnte den Zugang zu Beratungsstellen, die straffreie Schwangerschaftsabbrüche ermöglichen, akut gefährden. Schon vorher gab es Versorgungsengpässe.

Wenn im Gesundheitssystem Ressourcen konzentriert werden, um auf den erwarteten Bedarf an Intensivbetten und Beatmungsgeräten vorbereitet zu sein, bleiben diejenigen auf der Strecke, deren Bedürfnisse als weniger wichtig eingeschätzt werden. Dazu gehören ungewollt Schwangere – umso mehr, als die Erfüllung ihres Wunsches, nicht mehr schwanger zu sein, eine Straftat darstellen kann.

Schwangerschaftsabbrüche sind in Deutschland keine normalen medizinischen Leistungen, sondern fallen im Strafgesetzbuch unter die Straftaten gegen das Leben. Abtreibungen bis zur zwölften Schwangerschaftswoche sind nicht legal, aber straffrei möglich, wenn sich die ungewollt schwangere Person von einer anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle hat beraten lassen und danach drei Tage über ihre Entscheidung reflektiert hat.

Da zurzeit auf soziale Kontakte weitgehend verzichtet werden soll, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen, haben viele Beratungsstellen geschlossen.

Bereits vor der Coronakrise gab es teilweise eklatante Probleme für Frauen, die fristgerecht dieses Prozedere be­folgen wollten, und diese Probleme verschärfen sich nun. In einer Pressemit­teilung haben der neu gegründete Verein Doctors for Choice und die noch in Vereinsgründung befindliche Gruppe Pro Choice zusammen mit den altein­gesessenen Organisationen AKF (Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft) und Pro Familia davor gewarnt, dass dadurch Leben und Gesundheit von Frauen in Gefahr seien. Aufgrund der Covid-19-Pandemie sei der Zugang zu straffreien Schwangerschaftsabbrüchen akut gefährdet.

Da zurzeit auf soziale Kontakte weitgehend verzichtet werden soll, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen, haben viele Beratungsstellen geschlossen oder auf Audio- und Videoberatung umgestellt. Die meisten Beratungen dienen aber dazu, dass es den jeweiligen Klienten und Klientinnen besser geht, und nicht dazu, eine Geld- oder Haftstrafe abzuwehren. Daher war nicht klar, ob eine solche Umstellung auch für Schwangerschaftskonfliktberatungen zulässig ist. Ende vorvergangener Woche äußerte Bundesfrauenministerin Franziska Giffey (SPD) in einem Facebook-Posting, dass auch für die Schwangerschaftskonfliktberatungen alle ­digitalen Beratungsformate anerkannt werden sollten. In einem Ministerbrief bat sie die für die Schwangerschafts­beratung zuständigen Landesminister, den Spielraum für pragmatische Lösungen zu nutzen. Die Bescheinigungen über die Beratung sollen zudem per ­E-Mail versandt werden können. Bayern, Baden-Württemberg, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Thüringen und Niedersachsen haben seitdem per Erlass eine digitale oder telefonische Beratung erlaubt.

Ein weiteres Problem ist die Kostenübernahme. Da Schwangerschaftsabbrüche eigentlich verboten sind, dürfen die Krankenkassen die Kosten für diese Leistungen nicht übernehmen. Für ungewollt Schwangere mit geringem Einkommen – die Grenze liegt bei um die 1 200 Euro monatlichem Einkommen – tragen daher die Bundesländer die Kosten. Die Abrechnung und Be­antragung erfolgt allerdings über die Krankenkassen. Diese Antragsverfahren werden nun durch den allgemeinen shutdown erschwert und verzögert. Pro Familia hat daher den Spitzenverband der Krankenkassen um Unterstützung gebeten, sich dafür einzusetzen, dass auch die Kostenübernahme online beantragt werden kann. Die Frauengesundheitsorganisation weist darauf hin, dass Schwangerschafts­abbrüche an gesetzliche Fristen gebunden sind. Verzögerungen könnten ­daher bedeuten, dass die ungewollt Schwangere keine Gelegenheit zu einem fristgerechten, straffreien Abbruch ­erhalte.

Die Organisationen haben schon seit langem darauf hingewiesen, dass sich die Situation für ungewollt Schwangere auch durch den Mangel an Ärzten und Ärztinnen verschlechtert, die bereit sind, Abbrüche durchzuführen. Manche sind in ihrer Stadt oder ihrem Kreis die einzigen, die ungewollt Schwangeren in einer solchen Notlage beistehen. Diese sind sich ihrer Ver­antwortung oft sehr bewusst und üben deshalb ihre Tätigkeit auch über das Pensionsalter hinaus aus. Menschen in diesem Alter gehören jedoch zu der ­Risikogruppe, für die eine Covid-19-Erkrankung besonders gefährlich ist. Welchen Einfluss das auf die Versorgung hat, ist noch nicht abzusehen. Kristina Hänel, die wegen der Prozesse gegen sie wohl bekannteste Abtreibungsärztin Deutschlands, ist bereits 63 Jahre alt. In einer Telegram-Gruppe beschrieb sie, dass sie ihre persönlichen Kontakte auf ein Minimum beschränke, andauernd einen Mindestabstand von zwei Metern einhalte und Gespräche von Angesicht zu Angesicht nicht länger als 15 Minuten führe. So versuche sie, »weiter für die Frauen da sein zu können«.

Eine Option, die Verfügbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen zu verbessern, wäre die Zulassung der medikamentösen Abtreibung zu Hause mit telemedizinischer Begleitung. Die »Pro Choice«-Organisationen weisen in ihrer Pressemitteilung darauf hin, dass dies bis zum Ende der neunten Schwangerschaftswoche den Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation für sichere Schwangerschaftsabbrüche ent­spreche. Eine andere Möglichkeit, die allerdings noch niemand ins Spiel gebracht hat, wäre eine zeitweise Lockerung der Fristen, wenn sich die Zwölfwochenfrist nicht einhalten lässt. Paragraph 218a Absatz 4 des Strafgesetzbuchs ermöglicht eine erweiterte Straflosigkeit für die Schwangere bei Schwangerschaftsabbrüchen bis zur 22. Schwangerschaftswoche.

Eine Auf­hebung der Strafbarkeit auch für die den Abbruch vornehmenden Ärzte könnte eine Möglichkeit sein, eine drohende Versorgungskrise abzuwenden.
Auch die Frage, ob Abtreibungen als notwendige Maßnahmen der Gesundheitsversorgung gelten oder als elektive Leistungen, die in Zeiten der Krise zurückgestellt werden können, ist ungeklärt. Die Einstufung des Schwangerschaftsabbruchs als nur geduldete Straftat kann dazu beitragen, dass die Antwort vor Ort eher negativ ausfällt – mit möglicherweise gravierenden Folgen für ungewollt Schwangere. Abhilfe könnten die zuständigen Minister schaffen, indem sie Abbrüche als notwendige Gesundheitsleistung defi­nieren.