Die Bundesregierung will der Kohleindustrie entgegenkommen

Mit Kohlekraft gegen den Klimawandel

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) will mit einem neuen Gesetz die Inbetriebnahme eines neuen Kohlekraftwerks ermöglichen und den Bau von Windrädern erheblich erschweren.

Deutschland soll die Stromgewinnung aus Kohle beenden. Doch wie und wann, ist höchst umstritten. Um das festzulegen, setzte die Bundesregierung im Juni 2018 die Kommission »Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung« ein, auch Kohlekommission genannt, die im Januar ihren ­Abschlussbericht vorlegte. Das Gremium, dem Politiker, Wirtschaftsvertreter, Klimaforscher und Umweltschützer angehörten, hat einen Kompromiss formuliert, dem fast alle Mitglieder zustimmten. Erst 2038 soll Deutschland die Kohleverstromung vollständig einstellen. Das sei zu spät, um die Pariser Klimaziele zu erreichen, sagen Klimaschützer. Die bisherigen Kohleregionen sollen Strukturhilfen in Milliardenhöhe erhalten, die Energieunternehmen dürfen mit Entschädigungen für die Abschaltung der Kohlekraftwerke rechnen.

Vergangene Woche, ein Dreivierteljahr nach der Veröffentlichung des Abschlussberichts der Kohlekommission, legte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) den Entwurf für ein erstes Kohleausstiegsgesetz vor. Die Empfehlungen der Kohlekommission finden sich darin kaum wieder. Zum Ausstieg aus der Braunkohle wird fast nichts gesagt. Dabei gibt es gerade in diesem Bereich drängende Fragen: Wie geht es beispielsweise mit den Dörfern am Rand des Tagebaus Garzweiler in Nordrhein-Westfalen weiter? In der derzeitigen Planung sind sie für die Abbaggerung freigegeben. Umsiedlungen in neue Dörfer, die meist Vorstadtsiedlungen gleichen, laufen weiter. Größere Ambitionen beim Kohleausstieg könnten verhindern, dass die Dörfer verschwinden müssen. Doch die Bundesregierung verhandelt noch mit den Kraftwerksbetreibern. Es geht unter anderem darum, an welchen Standorten die von der Kohlekommission vorgesehene Abschaltung von insgesamt 3 000 Megawatt Kraftwerksleistung bis 2022 erfolgen und wie hoch die Entschädigung ausfallen soll, die die Unternehmen dafür bekommen.

Dass die Energieunternehmen nicht in kleinen Dimensionen denken, machte der Vorstandsvorsitzende von RWE, Rolf Martin Schmitz, in einem ­Interview mit dem Deutschlandfunk deutlich. Wenn der Hambacher Forst erhalten werden solle, dann koste das 1,5 Milliarden Euro zusätzlich. Diese Kosten entstünden eben durch den Kohleausstieg, sagte Schmitz. Politik und Gesellschaft müssten sich der Konsequenzen des Ausstiegs bewusst sein. Schmitz und sein Konzern wollten lediglich »fair behandelt werden« – und das erfordere nun einmal Entschädigungen.

In Altmaiers Ausstiegsgesetz geht es vorrangig um den Ausstieg aus der Steinkohlenutzung. Der Entwurf enthält unter anderem einen Passus, der wie gemacht für das im nördlichen Ruhrgebiet liegende Kraftwerk Datteln 4 erscheint. Das Gesetz enthält zwar ein Neubauverbot für Stein- und Braunkohlekraftwerke. Das gilt jedoch nicht für geplante Kraftwerke, die bereits ­genehmigt sind. Genau das trifft auf Datteln 4 zu. Das Steinkohlekraftwerk des Konzerns Uniper, der aus dem Unternehmen Eon hervorgegangen ist, sollte ursprünglich schon im Jahr 2011 ans Netz gehen. Klagen von Anwohnern und Umweltverbänden verzögerten das Vorhaben allerdings. Den Kraftwerksbetreiber störte das nicht, es wurde einfach weiter gebaut, weshalb das Kraftwerk zeitweilig als Deutschlands größter »Schwarzbau« galt.