Porträt - Die prokurdische Feministin Yildiz Aktaş

Verfolgungseifer

Die prokurdische Feministin Yildiz Aktaş wird in Deutschland juristisch als Terroristin verfolgt.

Nicht nur in der Türkei werden kurdische Autonomie- und Unabhängigkeitsbestrebungen kriminalisiert. Vor allem im Rahmen des 1993 erlassenen Betätigungsverbots für die »Arbeiterpartei Kurdistans« (PKK) gehen Behörden, Polizei und Staatsanwaltschaft in Deutschland immer wieder gegen kurdische Aktivistinnen und Aktivisten sowie kurdische Organisationen hierzulande vor. Derzeit sind nach Angaben des Rechtshilfefonds Azadi e.V. immer noch mindestens zehn Menschen wegen ihrer mutmaßlichen Betätigung für die PKK inhaftiert. Kriminalisiert werden auch die Symbole der der PKK nahestehenden syrisch-kurdischen Miliz YPG, für deren Zeigen etwa der Kommunikationswissenschaftler Kerem Schamberger strafrechtlich verfolgt wird.

Weder der Beitrag der YPG zum Kampf gegen den »Islamischen Staat« noch deren mehrjähriges Bündnis mit den USA oder der türkische Angriff auf Syrien haben an diesem Zustand etwas geändert. Am Freitag vergangener Woche begann der Prozess gegen die kurdische Aktivistin und Feministin Yildiz Aktaş. Sie wird beschuldigt, sich in den Jahren 2013/14 nach Paragraph 129a/b als Mitglied ­einer »terroristischen Vereinigung im Ausland« politisch betätigt zu haben. Die 51jährige wurde bereits mit zwölf Jahren nach dem Militärputsch im Jahr 1980 in der Türkei inhaftiert und gefoltert, sie war die damals jüngste Insassin des Gefängnisses. Mit 15 Jahren geriet sie erneut in Haft. 2011 zeigte sie gemeinsam mit anderen ehemaligen Insassen die damals für das Betreiben des Gefängnisses verantwortlichen Generäle an. Aktaş war zudem Funktionärin der »Partei des Friedens und der Demokratie« (BDP), die 2014 mit der »Demokratischen Partei der Völker« (HDP) fusionierte. Sie flüchtete 2013, als ihr erneut die Inhaftierung drohte; in Deutschland wurde ihr politisches Asyl gewährt. Der Prozess ist nicht das Werk übereifriger Staatsanwälte, das Verfahren bedurfte einer »Verfolgungs­ermächtigung«, der ausdrücklichen Zustimmung des Bundesjustizministeriums. Gegen die Strafverfolgung kämpft die Solidaritätskampagne »Freiheit für Yildiz«, sie will »die Ziele, für die sie kämpft und nun verurteilt werden soll, auch außerhalb des Gerichtssaals« bekannt machen. In einer Pressemitteilung vom 22. Oktober kritisierte ihr Verteidiger Lukas Theune, dass in Deutschland »nach wie vor nicht türkische Kriegsverbrecher, sondern Folteropfer wie Yildiz Aktaş verfolgt« werden.