Reform des Psychotherapeutengesetzes

Mehr Geld, weniger Freud

Menschen, die psychisch schwer krank sind und eine Langzeittherapie benötigen, werden es künftig noch schwerer haben, einen Therapeuten zu finden. Denn das neue Psychotherapeutengesetz folgt einer rein ökonomischen Logik.

Wer nach seinem Pädagogik- oder Psychologiestudium eine Ausbildung zum Psychotherapeuten macht, lebt häufig prekär. Die Ausbildung kostet etwa 20.000 bis 50.000 Euro; die einjährige praktische Tätigkeit in stationären und ambulanten Einrichtungen, die Auszubildende vorweisen müssen, um als Therapeuten zugelassen zu werden, wird oft gar nicht oder nur mit einer geringen Aufwandsentschädigung vergütet. Kein Wunder, dass Psychotherapeuten in Ausbildung sich »Psychotherapeuten in Ausbeutung« nannten, wenn sie in der Vergangenheit gegen diese Verhältnisse protestierten.

Über eine Novellierung des Psychotherapeutengesetzes, die die Ausbildung reformieren soll, wurde jahrelang diskutiert. Ende vorigen Monats ließ die Bundesregierung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen im Bundestag ein Gesetz zur Reform der Ausbildung beschließen, das ab September kommenden Jahres gelten soll. Psychotherapie soll dem Gesetz zufolge an Universitäten gelehrt werden. Ab dem kommenden Wintersemester sollen Studierende, die einen Bachelorabschluss in Psychologie erworben haben, sich für einen Master in Psychotherapie einschreiben können. Wer diesen erfolgreich abschließt, kann die Approbation als Psychotherapeut beantragen.

Die bisherigen Ausbildungsinstitute werden in Weiterbildungsinstitute umbenannt. An diesen sollen sich die Absolventen des neuen Studiengangs in einem der wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren – der Verhaltenstherapie, der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie oder der analytischen Psychotherapie – sowie auf die Behandlung von Erwachsenen oder von Kindern und Jugendlichen spezialisieren. Danach können sie in das Arztregister eingetragen und zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen werden.

Die praktische Tätigkeit, die in der Psychiatrie geleistet wird, soll nicht mehr im Rahmen eines unbezahlten oder lediglich gering vergüteten Praktikums erfolgen, sondern mit mindestens 1.000 Euro pro Monat vergütet werden, was eine deutliche Verbesserung für die Psychotherapeuten in Ausbildung bedeutet. Die Behandlungen, die an den Instituten durchgeführt werden, sollen künftig im Angestelltenverhältnis erfolgen. Im neuen Gesetz wurde festgelegt, dass mindestens 40 Prozent der von den Krankenkassen gezahlten Vergütungen an die Weiterbildungsteilnehmer weitergegeben werden müssen. Auch bisher werden die Behandlungsleistungen durch die kassenärztlichen Honorare vergütet, von denen ein Teil vom Institut einbehalten wird. Allerdings zahlen bereits jetzt viele psychoanalytisch orientierten Institute deutlich mehr als die nun festgelegten 40 Prozent, sondern teilweise sogar 70 bis 100 Prozent, aus.

 

Das Gesetz sieht vor, dass alle Therapierichtungen im Psychotherapie­studium unterrichtet werden müssen. Es ist aber unklar, wie dies gewährleistet werden soll, denn eine Approbationsordnung, aus der hervorgeht, wie das Studium organisiert werden soll, gibt es bislang nicht. Psychoanalytisch orientierte Verbände wie die Vereinigung analytischer Kinder- und Jugendpsychotherapeuten (VAKJP) sind der Auffassung, dass die »angestrebte Verfahrensbreite« nur erreicht werden könne, »wenn Vertreter dieser Verfahren diese selbst lehren«, wie es in einer Pressemitteilung der VAKJP heißt. Der Verband hält dies für kaum möglich, da die klinische Psychologie hierzulande »verhaltenstherapeutisch ­dominiert« sei.

Vor allem die Psychoanalyse ist an den Universitäten marginalisiert. Derzeit gibt es innerhalb der Psychologie nur noch eine psychoanalytisch ausgerichtete klinische Professur in Kassel und eine Professur für Psychoanalyse in Frankfurt. Psychoanalytisch orientierte Lehrstühle findet man derzeit eher noch an pädagogischen Hochschulen. Bislang unterrichten gerade diese einen großen Teil der Studierenden, die sich nach einem Pädagogikstudium zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten weiterbilden wollen. Den neuen Psychotherapiestudiengang, der im Fachbereich Psychologie angesiedelt ist, wird man dort allerdings nicht studieren können.

Die analytische Kinderpsychotherapeutin Martina Scharrer betont im Gespräch mit der Jungle World, dass der bisherige pädagogische Hintergrund der Kinder- und Jugendlichentherapeuten »den Blick auf gescheiterte Entwicklungs- und Erziehungsprozesse« geschärft habe. Scharrer erscheint es fraglich, ob es den Universitäten gelingen wird, die »Unterschiede zwischen Kinder- und Erwachsenenanalyse herauszuarbeiten und zu thematisieren«, da hierzu »die Vermittlungsmöglichkeiten an den Universitäten fehlen«. Würden die Besonderheiten der kindertherapeutischen Arbeit nicht ausreichend herausgearbeitet und beachtet, sei zu befürchten, dass Kinder und Jugendliche, die eine Psychotherapie ­benötigen, über kurz oder lang auf der Strecke bleiben werden.

Mit der Novellierung des Psychotherapeutengesetzes werden gravierende sozialrechtliche Eingriffe in die bestehende psychotherapeutische Versorgung vorgenommen und Veränderungen geschaffen, die sich zum Nachteil für psychisch Kranke auswirken dürften. Die Änderungen in diesem Bereich ergänzte das Bundesgesundheitsministerium erst kurz bevor das Gesetz verabschiedet wurde. Selbstverwaltung und Fachverbände wurden nicht an dem Entscheidungsprozess beteiligt.

 

Schwerwiegende Konsequenzen könnte etwa die Erhöhung des Honorars für Kurzzeittherapien haben. ­Diese Änderung soll für Psychotherapeuten einen Anreiz schaffen, mehr Patienten in kürzerer Zeit zu behandeln, um einem etwaigen Versorgungsengpass entgegenzuwirken. Damit wird allerdings die Langzeittherapie, die vor allem psychisch Kranke mit chronifizierten Störungen und Patienten mit sogenannten frühen Störungen, also frühen Beziehungstraumata, benötigen, ökonomisch schlechter ­gestellt. Für Psychotherapeuten wird es sich künftig lohnen, Patienten zu bevorzugen, bei denen eine kurze Intervention genügt. Diese Entwicklung folgt einer rein ökonomischen Logik, derzufolge nur ein schneller und effizienter therapeutischer Erfolg, der die Funktionstüchtigkeit des Einzelnen wiederherstellt, belohnt werden soll.

Diese Denkweise fand sich auch in einem letzlich zurückgenommenen Passus des Terminservice- und Versorgungsgesetzes, das die Bundesregierung im März vorigen Jahres beschließen ließ. Dieser sah eine »gestufte und gesteuerte Versorgung« der Patienten vor. Für psychisch Kranke und Belastete hätte dies bedeutet, dass sie ihre ohnehin schwierige Situation einer vermittelnden Instanz darlegen müssen, um einen Therapieplatz zu bekommen. In einer Petition, die mehr als 200.000 Menschen unterzeichneten, hieß es: »Eine derartige Selektion, bevor eine Behandlung in Anspruch genommen werden kann, hebelt den freien Zugang zum ärztlichen oder psychologischen Psychotherapeuten aus.«

Durch den Anreiz, vermehrt auf Kurzzeittherapien zu bauen, wird das Verfahren der Psychoanalyse entwertet, das oft lange Behandlungen erfordert und so bei frühen Störungen Erfolge verzeichnen kann. Gerade psychoanalytische und tiefenpsychologische Verbände, etwa die Deutsche Psychoanalytische Vereinigung und die Deutsche Gesellschaft für Individualpsychologie, kritisieren die Änderung. »Es darf nicht sein und ist ethisch nicht vertretbar, dass Patienten, deren Behandlungsumfang und deren Behandlungskosten niedriger ausfallen, zulasten von Patienten, die einer aufwändigeren Behandlung bedürfen, bevorzugt werden – und vice versa«, heißt es in einer gemeinsamen Presseerklärung von fünf Verbänden.

Geändert am 4.11.2019