Reform des Psychotherapeutengesetzes

Mehr Geld, weniger Freud

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Schwerwiegende Konsequenzen könnte etwa die Erhöhung des Honorars für Kurzzeittherapien haben. ­Diese Änderung soll für Psychotherapeuten einen Anreiz schaffen, mehr Patienten in kürzerer Zeit zu behandeln, um einem etwaigen Versorgungsengpass entgegenzuwirken. Damit wird allerdings die Langzeittherapie, die vor allem psychisch Kranke mit chronifizierten Störungen und Patienten mit sogenannten frühen Störungen, also frühen Beziehungstraumata, benötigen, ökonomisch schlechter ­gestellt. Für Psychotherapeuten wird es sich künftig lohnen, Patienten zu bevorzugen, bei denen eine kurze Intervention genügt. Diese Entwicklung folgt einer rein ökonomischen Logik, derzufolge nur ein schneller und effizienter therapeutischer Erfolg, der die Funktionstüchtigkeit des Einzelnen wiederherstellt, belohnt werden soll.

Diese Denkweise fand sich auch in einem letzlich zurückgenommenen Passus des Terminservice- und Versorgungsgesetzes, das die Bundesregierung im März vorigen Jahres beschließen ließ. Dieser sah eine »gestufte und gesteuerte Versorgung« der Patienten vor. Für psychisch Kranke und Belastete hätte dies bedeutet, dass sie ihre ohnehin schwierige Situation einer vermittelnden Instanz darlegen müssen, um einen Therapieplatz zu bekommen. In einer Petition, die mehr als 200.000 Menschen unterzeichneten, hieß es: »Eine derartige Selektion, bevor eine Behandlung in Anspruch genommen werden kann, hebelt den freien Zugang zum ärztlichen oder psychologischen Psychotherapeuten aus.«

Durch den Anreiz, vermehrt auf Kurzzeittherapien zu bauen, wird das Verfahren der Psychoanalyse entwertet, das oft lange Behandlungen erfordert und so bei frühen Störungen Erfolge verzeichnen kann. Gerade psychoanalytische und tiefenpsychologische Verbände, etwa die Deutsche Psychoanalytische Vereinigung und die Deutsche Gesellschaft für Individualpsychologie, kritisieren die Änderung. »Es darf nicht sein und ist ethisch nicht vertretbar, dass Patienten, deren Behandlungsumfang und deren Behandlungskosten niedriger ausfallen, zulasten von Patienten, die einer aufwändigeren Behandlung bedürfen, bevorzugt werden – und vice versa«, heißt es in einer gemeinsamen Presseerklärung von fünf Verbänden.

Geändert am 4.11.2019