Reform des Psychotherapeutengesetzes

Mehr Geld, weniger Freud

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Das Gesetz sieht vor, dass alle Therapierichtungen im Psychotherapie­studium unterrichtet werden müssen. Es ist aber unklar, wie dies gewährleistet werden soll, denn eine Approbationsordnung, aus der hervorgeht, wie das Studium organisiert werden soll, gibt es bislang nicht. Psychoanalytisch orientierte Verbände wie die Vereinigung analytischer Kinder- und Jugendpsychotherapeuten (VAKJP) sind der Auffassung, dass die »angestrebte Verfahrensbreite« nur erreicht werden könne, »wenn Vertreter dieser Verfahren diese selbst lehren«, wie es in einer Pressemitteilung der VAKJP heißt. Der Verband hält dies für kaum möglich, da die klinische Psychologie hierzulande »verhaltenstherapeutisch ­dominiert« sei.

Vor allem die Psychoanalyse ist an den Universitäten marginalisiert. Derzeit gibt es innerhalb der Psychologie nur noch eine psychoanalytisch ausgerichtete klinische Professur in Kassel und eine Professur für Psychoanalyse in Frankfurt. Psychoanalytisch orientierte Lehrstühle findet man derzeit eher noch an pädagogischen Hochschulen. Bislang unterrichten gerade diese einen großen Teil der Studierenden, die sich nach einem Pädagogikstudium zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten weiterbilden wollen. Den neuen Psychotherapiestudiengang, der im Fachbereich Psychologie angesiedelt ist, wird man dort allerdings nicht studieren können.

Die analytische Kinderpsychotherapeutin Martina Scharrer betont im Gespräch mit der Jungle World, dass der bisherige pädagogische Hintergrund der Kinder- und Jugendlichentherapeuten »den Blick auf gescheiterte Entwicklungs- und Erziehungsprozesse« geschärft habe. Scharrer erscheint es fraglich, ob es den Universitäten gelingen wird, die »Unterschiede zwischen Kinder- und Erwachsenenanalyse herauszuarbeiten und zu thematisieren«, da hierzu »die Vermittlungsmöglichkeiten an den Universitäten fehlen«. Würden die Besonderheiten der kindertherapeutischen Arbeit nicht ausreichend herausgearbeitet und beachtet, sei zu befürchten, dass Kinder und Jugendliche, die eine Psychotherapie ­benötigen, über kurz oder lang auf der Strecke bleiben werden.

Mit der Novellierung des Psychotherapeutengesetzes werden gravierende sozialrechtliche Eingriffe in die bestehende psychotherapeutische Versorgung vorgenommen und Veränderungen geschaffen, die sich zum Nachteil für psychisch Kranke auswirken dürften. Die Änderungen in diesem Bereich ergänzte das Bundesgesundheitsministerium erst kurz bevor das Gesetz verabschiedet wurde. Selbstverwaltung und Fachverbände wurden nicht an dem Entscheidungsprozess beteiligt.