EU-Urheberrechtsreform

Sowohlalsauch

Die Bundesregierung hat der Einführung von Upload-Filtern zugestimmt – und bedauert die Entscheidung.
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Am vergangenen Montag wurde die EU-Richtlinie zur Reform des Urheberrechts endgültig beschlossen – ausgerechnet auf einem Treffen de Agrarminister. Zwangsvergütung für kleinste Texthäppchen aus Presseerzeugnissen, höhere finanzielle Ausschüttungen an Verlage zu Lasten von Urhebern und vor allem die zunächst als Artikel 13 (in der Endfassung Artikel 17) bekannt gewordenen Upload-Filter werden damit Realität. Solche Filter sollen künftig jeglichen Upload auf Plattformen im Internet auf mögliche Urheberrechtsverstöße hin überwachen und bei Bedarf unterbinden. IT-Experten sind sich weitgehend einig, dass dies ohne eine erhebliche Einschränkung der Meinungsfreiheit technisch nicht möglich sein wird.

IT-Experten sind sich einig, dass Upload-Filter ohne Einschränkung der Meinungsfreiheit nicht zu haben sind.

Sechs EU-Staaten, darunter Polen, Schweden und Italien, stimmten gegen die Richtlinie, zwei weitere enthielten sich. Das hat leider nicht gereicht, um den Beschluss zu verhindern. Zünglein an der Waage war letztlich Deutschland, das der Reform im Ministerrat zustimmte, obwohl die Bundesregierung laut Koalitionsvertrag Upload-Filter ablehnt. Gerüchten zufolge, die in der FAZ publiziert worden sind, ist es das Ergebnis eines Kuhhandels mit Frankreich, mit dem sich die Bundesregierung die französische Zustimmung zum Ausbau der Gaspipeline Nord Stream II nach Russland erkaufte.

Kurz vor Schluss hatte die SPD sich noch mit der Forderung durchgesetzt, dass der Richtlinie eine sogenannte Protokollerklärung hinzugefügt wird. In dem vierseitigen Papier erklärt die Bundesregierung, dass sie den Inhalt der Richtlinie bedauert, obwohl sie ihr zustimmt – ein politisches Sowohlalsauch, das den Wählern kaum vermittelbar sein dürfte. In dieser rechtlich nicht bindenden Protokollerklärung verkündet die Bundesregierung, das Ziel müsse es sein, Upload-Filter weitgehend unnötig zu machen: »Upload-Plattformen sollen auch künftig als freie, unzensierte Kommunikationskanäle für die Zivilgesellschaft zur Verfügung stehen.«

Tatsächlich ist es so, dass eine EU-Richtlinie selbst kein bindendes Recht setzt, sondern von den Mitgliedsländern in nationale Gesetze umgewandelt werden muss. Dabei haben die einzelnen Länder einigen Spielraum, allerdings stellt die Richtlinie einen Mindeststandard dar, hinter dem die Mitgliedsstaaten nicht zurückbleiben können. Eine Umsetzung ohne Upload-Filter beziehungsweise nur für die ganz großen Plattformen widerspricht dem Text der Richtlinie und dürfte sich juristisch sehr schwierig gestalten.

Besonders enttäuscht werden die überwiegend jungen Menschen sein, die zahlreich gegen die Urheberrechtsreform demons­triert und in einer Petition fünf Millionen Unterschriften zusammengetragen hatten – und sich dabei einer beispiellosen Diffamierungskampagne seitens der Reformbefürworter ausgesetzt sahen. Allerdings ist nicht anzunehmen, dass sie das Wahlergebnis der im Mai anstehenden Europawahl entscheidend beeinflussen können. In einer Umfrage des ARD-Deutschlandtrends lehnten zwar 39 Prozent der Befragten Upload-Filter ab, während 15 Prozent ihnen zustimmten; aber 44 Prozent gaben an, sich in dieser Frage kein Urteil zuzutrauen. In den Umfragen zur Europawahl ist kaum Bewegung festzustellen. Es deutet sich an, dass dieses Thema bei der Wahlentscheidung der meisten Menschen keine Rolle spielen wird. Jungwähler, die dem Aufruf folgen, ihren Protest an der Wahlurne fortzusetzen, dürften ein weiteres Mal enttäuscht werden.