Algerien bekommt eine neue Regierung

Umbau statt Umsturz

Nach wochenlangen Protesten gegen Algeriens Präsidenten Abdelaziz Bouteflika hat dieser erst ein neues Kabinett gebildet und ist dann am vergangenen Dienstag zurückgetreten.

Es sollte nicht wie ein Aprilscherz wirken: Präsident Abdelaziz Bouteflika und sein Clan hatten sich beeilt, die Ankündigung der neuen Kabinettsliste am letzten Tag im März zu vermelden und nicht einen Tag später. Anscheinend hatte man es in ihren Kreisen nun eilig, den Druck von dem 82jährigen zu nehmen, der allgemein als amtsunfähig eingestuft wurde. Seine Absetzung wegen Amtsunfähigkeit schien kurz bevorzustehen. Doch dann meldete die staatliche Nachrichtenagentur APS am Montag, Bouteflika werde vor dem Ende seiner Amtszeit am 28. April sein Amt aufgeben. Am Dienstag schließlich verkündete APS seinen Rücktritt.

In Tunesien war man 1987 ähnlich gegen den seinerzeit 84jährigen Langzeitpräsidenten Habib Bourguiba vorgegangen. Sein damaliger Innenminister Zine al-Abidine Ben Ali, der kurz darauf sein Nachfolger wurde, bezeichnete das Vorgehen als »medizinischen Staatsstreich«. Im Nachbarland Algerien sind die Voraussetzungen für einen ­Regierungswechsel jedoch andere. Das gesamte etablierte politische System in Algerien bereitete sich in den letzten Wochen auf eine medizinisch indizierte Ablösung Bouteflikas vor. Laut algerischer Verfassung übernimmt im Fall des Rücktritts des Staatsoberhauptes der Präsident des Oberhauses, Abdelkader Bensalah (Rassemblement national démocratique, RND), das Amt.

Die Massenbewegung hat vielen Menschen in Algerien erstmals seit langem wieder neue Hoffnung gegeben.

Der Artikel 102 der Verfassung des Landes legt Regeln für den Fall der Amtsunfähigkeit eines Staatspräsidenten fest. Er sieht vor, dass das Verfassungsgericht aus eigener Initiative zusammentritt und dem Parlament ­einen Resolutionstext vorlegt, der die Situation offiziell konstatiert. Dadurch wird eine Interimsperiode von 45 Tagen eingeleitet, die einmalig verlängert werden kann. Nach der maximal 90 Tagen gilt der bisherige Staatschef, sofern er nicht freiwillig seinen Rücktritt erklärt hat, automatisch als des Amtes enthoben. Eine Neuwahl ist dann notwendig. Während der Dauer dieser Periode übt der Präsident des Senats (Conseil de la nation), des parlamentarischen Oberhauses, als Übergangs­präsident die Amtsgeschäfte aus.

Bensalah ist es verboten, während der Übergangsperiode das bestehende Regierungskabinett umzubilden. Daher hatten die wahren Entscheidungsträger es vergangene Woche eilig, ein neues Kabinett zu bilden. Denn bei der am 11. März erfolgten Einsetzung einer neuen Regierung unter Ministerpräsident Noureddine Bedoui – einem Gewährsmann von Nacer Bouteflika, einem Bruder des Präsidenten – waren nur zwei Kabinettsposten besetzt worden. Die übrigen blieben vorläufig vakant.

Vetternwirtschaft und dubiose Verbindungen

Das hatte einen konkreten Grund: Die Machthaber verhandelten, in einem Hotel in Algier und unter Ausschluss der Öffentlichkeit, mit Oppositionsparteien und Interessenverbänden darüber, deren Vertreter in die neue Regierung aufzunehmen. Doch diese schlugen das Angebot aus. Verhandelt wurde unter dem Vorsitz des 85jährigen Diplomaten Lakhdar Brahimi, dessen Auf­gabe darin bestand, einen möglichst geordneten Übergang der politischen Macht zu organisieren, ohne dem Druck der Proteste nachzugeben.

Dem neuen Kabinett gehören nun keine Repräsentanten von Oppositionskräften an – wie der Berberparteien FFS und RCD oder der »Avantgarde der Freiheitsrechte« unter dem früheren Ministerpräsidenten (2000 bis 2003)‚ Ali Benflis –, da diese sich weigerten, Minister zu entsenden. Stattdessen wird der Chef des mehrheitlich in Staats­besitz befindlichen, jedoch teilprivatisierten Erdöl- und Erdgasunternehmens Sonelgaz, Mohammed Arkab, zum Energieminister ernannt, und der ­Gouverneur der Nationalbank, Mohammed Loukal, wird Finanzminister. Die hohe Staatsbürokratie, die beste Verbindung zu einem halbmafiösen Privat­unternehmertum hat, ist also prominent vertreten.

Dagegen wurde ein anderer prominenter Vertreter dieser Vetternwirtschaft, die sich an lukrativen Staatsaufträgen oder der Privatisierung öffent­licher Unternehmen bereichert hat, in der Nacht vom Samstag zum Sonntag an der algerisch-tunesischen Grenze festgenommen. Zehn Tage zuvor war ein Ausreise­verbot über ihn verhängt worden, das er jedoch verletzte. Es handelt sich um den 54jährigen Ali Haddad, den am Donnerstag vergangener Woche zurückgetretenen Präsidenten des ­algerischen Unternehmerverbands Forum des chefs d’entreprises (FCE). Er steht dem einflussreichsten Bruder des Präsidenten, Said Bouteflika, nahe. Die Unternehmervereinigung hatte sich 2014 für eine Wiederwahl Boute­flikas eingesetzt und unterstützte kürzlich dessen Kandidatur für eine weitere Amtszeit.

Der bekannte algerische Karikaturist Ali Dilem spottete, Haddad sei »der erste illegale Auswanderer (harraga) seit dem 22. Februar«, dem Datum, das den Beginn der Massenproteste markiert. Zwar dürften ein paar Menschen ­unterdessen das Land außergesetzlich verlassen haben, doch Dilem bringt die Stimmung auf den Punkt. Die Massenbewegung hat vielen Menschen in Algerien erstmals seit langem wieder neue Hoffnung gegeben.

Was die Regierungsbildung rechtzeitig vor der Anwendung des Artikels 102 betrifft, so ist anscheinend vorgesehen, die Regeln einzuhalten, also keine Umbesetzung während der Interimsperiode vorzunehmen. An anderer Stelle wurde der Text de facto nicht respektiert: Das Verfassungsgericht trat nicht aus eigener Initiative zusammen, sondern erst, nachdem am vorigen Dienstag der 78jährige Generalstabschef der Armee, Ahmed Gaïd Salah, öffentlich den Vorschlag unterbreitete, den Artikel 102 zur Krisenbewältigung zu nutzen. Dem folgten kurz darauf reihenweise Erklärungen aus dem herrschenden Block, dessen Vertreter urplötzlich entdeckten, dass Bouteflika eventuell nicht mehr zur Führung der Staatsgeschäfte in der Lage sei. Sie kamen etwa aus dem RND, einer der beiden großen Regierungsparteien – neben der ehemaligen Staatspartei, dem FLN (Nationale Befreiungsfront), die jedoch nicht Stellung nahm –, in dessen Reihen der frühere Ministerpräsident Ahmed Ouyahia die Einsicht gewonnen hatte, Bouteflika sei nicht mehr in der Lage zu regieren.

Ein Clan geht, das Regime bleibt

Blieb Ouyahia in seiner Erklärung betont respektvoll gegenüber Bouteflika, entdeckte einer seiner Parteifreunde vom RND – einer Partei, die als absolut willfährig gegenüber der Staatsspitze bekannt war – urplötzlich, Bouteflika habe ein illegales Willkürregime angeführt und das Volk unterdrückt. Zu den frisch Konvertierten zählt auch Abdelmadjid Sidi Saïd, der seit 1997 ­amtierende Präsident des offiziellen Gewerkschaftsdachverbands UGTA. Die UGTA entstand während des antikolonialen Kampfs 1956 als verlängerter Arm der damaligen Untergrund- und späteren Staatspartei FLN, sie hat es seit dem Bestehen der staatlichen Eigenständigkeit nie geschafft, zur einer staatsunabhängigen Organisation zu werden. Seit 1990 gibt es auch unabhängige Gewerkschaften, die jedoch staatlichen Schikanen ausgesetzt sind. Sie sind vor allem im öffentlichen Dienst präsent und spielen eine wichtige Rolle in der derzeitigen Protestbewegung.

Es sei das Ende eines Clans, aber nicht unbedingt das Ende eines Regimes, sagte der algerische Schriftsteller Kamel Daoud am Montag. Die wichtigste ­Herausforderung für die Machthaber besteht nun darin, eine Antwort auf den Druck der Proteste zu finden. Die Einleitung des Verfahrens nach dem Verfassungsartikel 102 soll dazu dienen, die Kontrolle über den Übergangs­prozess zu behalten. Doch die Protestierenden lehnen dieses Vorgehen ab. »102: kein Anschluss unter dieser Nummer. Bitte kontaktieren Sie das Volk unter Nummer 2019 – Artikel 2019: Geht alle!«, war am vorigen Freitag auf Transparenten zu lesen. Auf einem anderen Transparent stand, an die Adresse der sich nun plötzlich von Bouteflika abwendenden Staatsparteien und ­parastaatlichen Interessenverbände ­gerichtet, von denen jedenfalls manche sich nun als Teil des Protests darzustellen versuchen: »Wir haben euch gesagt, ihr sollt alle gehen, nicht alle kommen!«

 

geändert am 3. April 2019