Ein Jahr nach dem G20-Gipfel in Hamburg hat die Staatsanwaltschaft trotz zahlreicher Anzeigen gegen Polizisten noch keine Anklage erhoben

Einseitige Ermittlungen

Ein Jahr nach den gewalttätigen Auseinandersetzungen beim G20-Gipfel in Hamburg werden immer mehr Merkwürdigkeiten des polizeilichen Agierens bekannt.
Von

»Versuchter Mord« stand auf dem Haftbefehl. Die Staatsanwaltschaft hatte ­einem 27jährigen vorgeworfen, während des G20-Gipfels in Hamburg mit ­einem Laserpointer den Piloten und den Co-Piloten eines Polizeihubschraubers geblendet zu haben. Der Mann hatte deswegen rund fünf Monate in Untersuchungshaft gesessen. Am ­Mittwoch vergangener Woche verurteilte ihn das Amtsgericht Hamburg-Altona zu sechs Monaten Gefängnis auf Bewährung. Den Vorwurf des ­versuchten Mordes hatte die Anklage längst fallengelassen.

Der Pilot und der Co-Pilot hatten unter anderem angegeben, erheblich an Höhe verloren zu haben. Die Aus­sagen erwiesen sich jedoch als unhaltbar. Pilot und Co-Pilot waren nach dem Vorfall zusammen vernommen worden. »So etwas darf nicht passieren«, sagte die Richterin. Die Aufzeichnung des Höhenmessers im Helikopter zeigte keinen Höhenverlust. Ein hin­zugezogener Experte gab zudem an, dass eine Blendung auf jeweils nur ­einem Auge, wie sie von den beiden Piloten beschrieben worden war, wegen des Einfallswinkels unmöglich sei, und der Laserpointer, den man in der Wohnung des Angeklagten gefunden hatte, nicht stark genug sei, um über eine ­solche Entfernung überhaupt blenden zu können.

Obwohl es nicht zu einer konkreten Gefährdung der Besatzung gekommen sei, habe ein »unkalkulierbares Risiko« bestanden, so das Gericht, das es als erwiesen ansah, dass sich der 27jährige des versuchten gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr in Tateinheit mit versuchter Körperverletzung schuldig gemacht habe. Zudem war das Gericht von der Rechtmäßigkeit der Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten überzeugt, obwohl diese ohne richterlichen Beschluss und erst rund 24 Stunden nach der Tat erfolgte. »Wir gehen weiterhin davon aus, dass der Angeklagte nicht der Täter ist«, sagte hingegen der Anwalt des 27jährigen. Er werde höchstwahrscheinlich in Revision gehen und erwäge eine Anzeige gegen den ­Piloten wegen Falschaussage.

Erst kurz zuvor war in ­einem anderen Verfahren im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel ein brisantes Detail öffentlich geworden: An der Spitze der durch die Polizei gewaltsam aufge­lösten »Welcome to Hell«-Demonstration hatten sich Zivilbeamte befunden – und zwar vermummt. Obgleich die Polizeiführung »Vermummung« als Grund für die Auflösung der Demonstration angegeben hatte, wollte sie zu ­einer Anfrage der Hamburger Bürgerschaft keine Stellung nehmen: »Die Fragestellungen betreffen die Einsatztaktik der Polizei, zu der aus grundsätzlichen Erwägungen keine Angaben gemacht werden.«

Knapp ein Jahr liegt der G20-Gipfel in Hamburg zurück, doch bei den ­Bewohnerinnen und Bewohnern des Schanzenviertels ist die Erinnerung noch frisch. Viele sind frustriert von einer Polizei, die jede Aufklärung in den eigenen Reihen zu verweigern scheint. Und von einer politischen Führung, die sich, in Person des damaligen Ersten Bürgermeisters Olaf Scholz (SPD), als Vizekanzler nach Berlin abgesetzt hat oder sich in Schweigen hüllt.

»Die Stadt ist zutiefst gespalten«, sagt Christiane Schneider, die für die Frak­tion der Linkspartei im Sonderausschuss G20 der Hamburger Bürgerschaft sitzt: »Aus den Teilen der Stadt, die nicht unmittelbar betroffen waren, erhält die Polizei weiterhin Zustimmung, aber unter denen, die gelitten haben, ist die Frustration enorm.« Eine Anwohnerin der Sternschanze, die lieber anonym bleiben will, spricht von einem »kompletten Vertrauensverlust« in die Staatsorgane. »Die Frage, wer beschützt eigentlich wen, wurde völlig verdreht. Wenn die Polizei auftaucht, dann traust du ihr nicht mehr über den Weg.«

Mehr als 150 Anzeigen gab es nach den Gipfeltagen gegen Polizisten, dennoch hat die Staatsanwaltschaft bislang keine einzige Anklage erhoben.

Das Bedürfnis nach Aufklärung ist groß. Etwa 150 Demonstrationen ­waren während der Gipfeltage angemeldet, keine von ihnen konnte ohne Einschränkungen ablaufen. Die ­meisten beendete die Polizei unter Anwendung sogenannter unmittelbarer Zwangsmittel. Das bedeutet: Wasserwerfer, Pfefferspray und Gummi­knüppel – oft auch gegen unbeteiligte Dritte, also meist Anwohnerinnen und Anwohner. »Es gibt eine Art paradoxes kollektives Trauma hier im Stadtteil, in der radikalen Linken und überhaupt in Hamburg«, sagt ein ­Gewerbetreibender aus der Sternschanze, der ebenfalls lieber anonym bleiben will. Die Prozesse seien eine Farce. In Anspielung auf den Ausspruch des ­Innensenators Andy Grote (SPD), der Gipfel diene als »Schaufenster moderner Polizeiarbeit«, sagt der Anwohner: »G20 war nicht nur ein Schaufenster moderner Polizeiarbeit, sondern auch ein Schaufenster, in dem gesehen werden kann, wie viel Autorität, Militarisierung, Faschisierung sich eine BRD leisten kann. Ich bin entsetzt über die Machtlosigkeit gegenüber der massenhaft ausgeübten Polizeigewalt.«

Die Zahlen scheinen das zu bestätigen: Mehr als 150 Anzeigen gab es nach den Gipfeltagen gegen Beamtinnen und Beamte, dennoch hat die Staatsanwaltschaft bislang keine einzige Anklage erhoben. 52 der 124 eingeleiteten Verfahren wegen exzessiven Gewalteinsatzes sind bereits wieder eingestellt, allerdings ergaben lediglich drei ­davon, dass das Agieren der Polizei gerechtfertigt war. In den meisten anderen Fällen waren Tat oder Täter nicht nachweisbar, wie eine Anfrage der Linkspartei in der Hamburger Bürgerschaft ergab. Eine andere Anfrage ­hatte das Ergebnis, dass bis Anfang Juni bereits 84 zivile Beschuldigte ­verurteilt worden waren beziehungsweise gegen sie ein Strafbefehl verhängt worden war.

Die Hamburger Oberstaatsanwältin Nana Frombach sagte der Jungle World: »Der Grund, warum die Verfahren ­gegen Polizeibeamte rechtlich schwieriger zu beurteilen sind, liegt darin, dass sie unter Umständen zur Anwendung unmittelbaren Zwangs und ­damit auch zur Gewaltanwendung berechtigt sein können. Anders als in den Verfahren gegen die Demonstranten ist daher nicht nur die reine ­Tathandlung zu prüfen, sondern auch das Rahmengeschehen. Nur so kann festgestellt werde, ob eine polizeiliche Maßnahme gerechtfertigt war.«. Dafür, dass der Großteil der Verfahren gegen Polizisten eingestellt wurde, machte sie die Geschädigten selbst verantwortlich: »Viele Geschädigte und Zeugen melden sich nicht bei uns, um eine Aussage zu machen. Da können wir nicht weiter aktiv werden.«

Doch auch personell sind die Prioritäten deutlich: Während die Sonderkommission (Soko) »Schwarzer Block« mit 144 Beamten ausgestattet ist, um die etwa 100 Terabyte Videomaterial zu sichten, das als potentielles Beweis­mittel vorliegt, hat das Dezernat für Interne Ermittlungen (DIE) gerade ­einmal 15 Personen für die Untersuchung einer vergleichbaren Menge ­Videomaterials abgestellt. Schneider sieht noch ein weiteres Problem: »Schon den Namen der Soko ›Schwarzer Block‹ finde ich skandalös. Das sagt doch, dass da mit Scheuklappen ermittelt wird. Obwohl auf dem Videomaterial bestimmt auch viel Gewalt von Seiten der Polizei zu sehen ist, hat die Soko erst acht Verfahren an die DIE abgegeben.« Das Legalitätsprinzip verpflichte die Polizei eigentlich, jede Straftat zur Anzeige zu bringen – auch solche von Polizisten. Doch Schneider ist da skeptisch: »Ich behaupte mal, dass das da nicht ganz so ernst genommen wird.«