Der unter Terrorverdacht festgenommene Soldat Franco A. ist wieder auf freiem Fuß

Permanente Bedrohung

Der Bundesgerichtshof glaubt nicht mehr, dass der Ende April festgenommene Bundeswehrsoldat Franco A. eine schwere staatsgefährdende Straftat plante. Für seine potentiellen Opfer ist das wenig beruhigend.
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Franco A. ist wieder auf freiem Fuß. Im April und Mai sorgte der Oberleutnant der Bundeswehr für großes Aufsehen. BKA-Beamte verhafteten ihn während eines Einzelkämpferlehrgangs. Wegen einer auf dem Wiener Flughafen versteckten Waffe war die Polizei auf seine Spur gekommen. In der Untersuchung stellte sich heraus, dass der Berufssoldat sich über ein Jahr zuvor als Flüchtling registriert und seitdem ein Doppelleben geführt hatte. Gemeinsam mit Bekannten unterhielt er ein Lager mit illegalen Waffen und Munition. Einen Teil davon soll er aus Bundeswehrbeständen gestohlen haben. Weitere Untersuchungen förderten A.s Masterarbeit zutage, die wenig Zweifel an seiner völkisch-rechtsextremen Gesinnung ließ. Man warf ihm die Planung und Vorbereitung eines Terroranschlags vor. Mit der Registrierung als Asylsuchender, so die Vermutung damals, habe er seine geplante Tat dann Flüchtlingen in die Schuhe schieben wollen. Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat lautete der Vorwurf. Nach sieben Monaten Untersuchungshaft ohne Anklage hat der Bundesgerichtshof kürzlich beschlossen, A. wieder freizulassen.

 

Anklage nach Paragraph 89a nicht haltbar

Diese Entscheidung ist nicht mit ­einem Freispruch zu verwechseln. Eine Gerichtsverhandlung hat noch gar nicht begonnen, es gibt nicht einmal eine Anklage – weil die Ermittlungen noch laufen. Der Bundesgerichtshof gab lediglich an, dass A. nicht dringend verdächtig sei, eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet zu haben. Einen dringenden Tatverdacht sieht das Gericht nur für den illegalen Erwerb und Besitz von Waffen sowie den unberechtigten Bezug von Leistungen für Flüchtlinge. Da die Dauer der Untersuchungshaft auf eine mögliche Haftstrafe angerechnet werden müsste, wurde A. nun freigelassen. Das zu erwartende Strafmaß für den illegalen Waffenbesitz und den unberechtigten Bezug von Leistungen für Flüchtlinge ist deutlich geringer als das für die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, die nach Paragraph 89a mit bis zu zehn Jahren Gefängnis bestraft werden kann.

2016 erhielt Franco A. insgesamt 3480 Euro und 40 Cent. Damit liegt er 1 511,60 Euro unter dem für Facebook-Rassisten so wichtigen Referenzwert: dem Hartz-IV-Regelsatz für alleinstehende Deutsche.

Die Generalbundesanwaltschaft muss sich gut überlegen, ob sie nun noch Anklage nach Paragraph 89a erheben möchte. Auch wenn der Bundesgerichtshof in seiner Erklärung betonte, dass die Hürde für eine Anklageerhebung niedriger sei als für eine Verlängerung der Untersuchungshaft, macht das Schreiben doch klar, dass die Richter angesichts der derzeitigen Beweislage nicht an eine Verurteilung glauben. »Zusammenfassend erscheint es durchaus möglich, dass die erkennbar mit großem Aufwand und großer Intensität betriebenen Ermittlungen bisher nicht alle maßgebenden Umstände aufzudecken vermocht haben. So bleibt insbesondere der Grund für das über einen langen Zeitraum in hohem Maße konspirative Verhalten des Beschuldigten im Ungewissen«, stellte der Bundesgerichtshof fest.

Ohne neue Beweise scheint eine Anklage nach Paragraph 89a nicht haltbar. Dieser wurde im Jahr 2009 wegen der steigenden Wahrscheinlichkeit von terroristischen Anschlägen ins Strafgesetzbuch aufgenommen. Während ansonsten nur konkrete Taten vor Gericht verhandelt werden, erlaubt er auch die Verurteilung wegen einer weniger konkreten Gefährdung. Wenn nicht einmal dieser Paragraph greift, gibt es kaum andere Möglichkeiten. Eine Verurteilung bloß wegen des unberechtigten Bezugs von Leistungen und Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz würde eine große Schlappe für die Ermittler bedeuten.

Denn offensichtlich sind drei Schusswaffen in einem Offenbacher Keller und 3480 zu Unrecht bezogene Euro nicht die einzigen Probleme. Von der Abschlussarbeit bis zu dem Neonazinetzwerk in Rostock, das durch eine Verbindung zu Franco A. aufgeflogen sein soll, deutet weiterhin vieles auf extrem rechte Seilschaften und Mitwisser in der Bundeswehr hin. »Es wäre fatal, wenn die Motivation zur Tat nicht weiter Gegenstand der juristischen Verhandlung wird. Das völkisch-rassistische Pamphlet von Franco A. ist bekannt, ebenso seine Umsturzphantasien. Die Leistungserschleichung als ­falscher Flüchtling kann nicht unabhängig davon bewertet werden«, sagte Anne Helm (Linkspartei) der Jungle World. Ihr Name stand auf der Liste, die die Ermittler in der Kaserne fanden und für eine Sammlung möglicher Anschlagsziele hielten. Wegen fehlender »Angaben zu Zeit, Ort oder Begehensweise eines geplanten Anschlags« bezweifelt der Bundesgerichtshof nun diese Einschätzung. »Ein Unsicherheitsgefühl ist schon da«, so Helm, die Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses ist. Sie steht im Kontakt mit anderen Personen auf der Liste. Bei einigen sei das Entsetzen über die Entlassung groß gewesen, berichtet sie.

 

»Eine Bedrohungslage für engagierte Projekte und Menschen ist permanent vorhanden und ganz konkret spürbar«

»Da wir kaum Informationen bekommen haben, lässt sich nur spekulieren, wie konkret die Bedrohung durch die Gruppe um Franco A. wirklich war«, sagte Robert Lüdecke, Sprecher der Amadeu-Antonio-Stiftung, der Jungle World. A. soll sogar eine Skizze der Büroräume der Stiftung erstellt haben. »Uns erreichen regelmäßig Drohungen und immer wieder lesen wir, dass irgendwo ein Waffenvorrat von Rechtsextremen gefunden wurde. Eine Bedrohungslage für engagierte Projekte und Menschen ist permanent vorhanden und ganz konkret spürbar. Der Fall Franco A. und die Informationspolitik der Behörden sind symptomatisch für die Verharmlosung von Rechtsterrorismus«, so Lüdecke.

»Wenn es also wirklich nur sein Ziel gewesen sein sollte, das Chaos der Flüchtlingskrise zu dokumentieren, so ist es ihm gelungen«, urteilen Journalisten der Süddeutschen Zeitung, die Zugang zu den Videos hatten, die A. während seiner Zeit als falscher Flüchtling aufgenommen hatte. Trotz völlig fehlender Arabischkenntnisse wurde er von einem Befrager des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), der ebenfalls Bundeswehrsoldat ist, durchgewinkt und erlangte so seine Anerkennung als Flüchtling. Doch die ­Ergebnisse widersprechen den gängigen rechten Verschwörungstheorien teils deutlich. Im Zeitraum von Januar 2016 bis Januar 2017 erhielt Franco A. insgesamt 3480 Euro und 40 Cent. Damit liegt er 1 511,60 Euro unter dem für Facebook-Rassisten so wichtigen Referenzwert: dem Hartz-IV-Regelsatz für alleinstehende Deutsche. Auch ein Bargeldbetrag von knapp 180 Euro bei der Registrierung sowie Sachleistungen im Wert von 6,61 Euro helfen nicht, die Illusion aufrecht zu halten, Flüchtlinge lebten in der Bundesrepublik Deutschland in Saus und Braus.