Die Pläne zum Ausbau des Überwachungsapparates

Precrime gegen Gefährder

Die Bundesregierung will nach dem islamistischen Anschlag von Berlin im Eiltempo Überwachungsgesetze verschärfen. Dabei deuten die bisherigen Erkenntnisse eher auf ein grandioses Behördenversagen als auf mangelnde juristische Handhabe hin.

Thomas de Maizière macht mal wieder mächtig Tempo. »Angesichts der Gefährdungslage haben wir keine Zeit zu verlieren«, tönte der Bundesinnenminister im Bundestag. Die genauen Hintergründe des jihadistischen Anschlags auf den Weihnachtsmarkt am Berliner Breitscheidplatz zu ergründen, sei zwar gut und schön. »Aber was wir jetzt für richtig halten, sollten wir jetzt umsetzen und nicht abwarten«, forderte der CDU-Politiker in der »Aktuellen Stunde« am Mittwoch vergangener Woche. »Erst volle Aufklärung zu verlangen und dann Maßnahmen und Konsequenzen zu diskutieren, halte ich jedenfalls dann für falsch, wenn wir von den Maßnahmen, die jetzt erforderlich sind, jetzt überzeugt sind.« Zynisch formuliert: Es gilt, eine günstige Gelegenheit zum Abbau von Grund- und Freiheitsrechten zu nutzen – und von eigenem Versagen abzulenken.
Nach dem Terroranschlag vom 19. Dezember wurden Rufe nach einem starken Staat laut. Das Thema innere Sicherheit dominiert die Debatte. Die Koalition aus CDU,CSU und SPD will mit Gesetzesverschärfungen Entschlossenheit demonstrieren: von der drastischen Ausweitung der Videoüberwachung im öffentlichen Raum bis zur elektronischen Fußfessel für sogenannte Gefährder. Dabei liefert die Tat des Jihadisten Anis Amri gerade keinen Beleg für Defizite in der Gesetzgebung, sondern für ein grandioses Behördenversagen, dessen Ursachen allerdings längst nicht aufgeklärt sind.
Der Tunesier Amri geriet bereits kurz nach seiner Einreise in die Bundesrepublik im Juli 2015 aufgrund seiner Kontakte in die deutsche Sympathisantenszene des »Islamischen Staats« (IS) ins Visier des nordrhein-westfälischen Landeskriminalamts und des Bundeskriminalamts. Das geht aus einer 20seitigen Chronologie über das »Behördenhandeln um die Person des Attentäters vom Breitscheidplatz Anis AMRI« hervor, die das Bundesinnenministerium in der vergangenen Woche vorgelegt hat. Danach gab es frühzeitig Warnungen von V-Leuten, dass Amri in Deutschland etwas »machen« wolle. Ab Mitte Februar 2016 wurde er als islamistischer »Gefährder« eingestuft. Mitte Oktober 2016, zwei Monate vor dem Anschlag auf dem Breitscheidplatz, wurde er als »Foreign Fighter« eingestuft und entsprechend ins Computersystem der Polizeibehörden von Bund und Ländern eingetragen sowie im Schengener Informationssystem (SIS) gespeichert. Kurz zuvor hatte Marokko mehrere Geheimdienstinformationen geliefert, denen zufolge Amri Anhänger des IS sei.
Insgesamt zehn Mal war der Mann Thema im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ), in dem die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern Informationen und Einschätzungen austauschen. Seine diversen falschen Identitäten waren hier ebenso bekannt wie seine zahlreichen all­ge­mein­kriminellen Aktivitäten – vom Drogenhandel über gewerbsmäßigen Betrug und Diebstahl bis zur schweren Körperverletzung. Das Strafregister hätte locker ausgereicht, ihn in Untersuchungshaft zu nehmen – aber das geschah nicht. Stattdessen beendete das Berliner Landeskriminalamt am 21. September 2016 die ohnehin lückenhafte Observation Amris. Und bei der GTAZ-Sitzung am 2. November 2016 kamen die anwesenden Vertreter des Bundeskriminalamts, des Bundesamtes für Verfassungsschutz, der Bundespolizei, der Landeskriminalämter und der Landesverfassungsschutzämter von Berlin und Nordrhein-Westfalen sowie des Generalbundesanwalts zu der erstaunlichen Feststellung, dass »auf Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse kein konkreter Gefährdungssachverhalt erkennbar« sei. Wie es zu dieser schwerwiegenden Fehleinschätzung kommen konnte, die zwölf Menschen das Leben kostete, ist die eigentlich interessante Frage, die jetzt die Regierungen in Bund und Ländern intensiv beschäftigen sollte. Stattdessen sollen Law-and-Order-Rhetorik und wilder Aktionismus das angeknackste Sicherheitsbedürfnis in der Bevölkerung befriedigen.

Im BKA-Gesetz soll die Möglichkeit der Einführung einer Fußfessel auch für »Gefährder« geregelt werden. 

Heribert Prantl wies in der Süddeutschen Zeitung zu Recht darauf hin, dass es in Deutschland schon jetzt »so viele scharfe Paragraphen gibt«, was eine Folge nicht zuletzt jener »Kaskade von Anti-Terror-Gesetzen« ist, mit denen der Bundestag 2001 auf die Anschläge vom 11. September reagierte. Weil die Bundesregierung Tatkraft demonstrieren wollte, wurden sie seinerzeit in einem Gesetzgebungsverfahren durchgepeitscht, das so hektisch war, »dass es den Namen Gesetzgebung kaum verdiente«. Die Vorschläge, die jetzt hastig auf den Tisch geworfen würden, erinnerten »an die Atemlosigkeit von damals«, so Prantl.
Ein Beispiel dafür ist die Ausweitung des Einsatzes der elektronischen Fußfessel, auf die sich de Maizière mit Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) als eine vermeintliche Konsequenz aus dem Berliner Anschlag verständigt hat. Derzeit müssen in der Bundesrepublik 88 frühere Gewalt- und Sexualverbrecher, die auch nach ihrer Haftentlassung von Gerichten als gefährlich eingestuft wurden, eine solche Fußfessel tragen. Bereits seit dem vorigen Jahr ist sie bei Straftätern, die wegen Vergehen wie der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat oder der Unterstützung terroristischer Vereinigungen verurteilt wurden, auch nach der Haft zugelassen. Nun soll das BKA-Gesetz darüber hinaus die Möglichkeit der Einführung einer Fußfessel auch für »Gefährder« ermöglichen. Im Bundestag hat sich de Maizière in der vergangenen Woche um eine Definition bemüht: »Ein Gefährder ist jemand, von dem die Sicherheitsbehörden die Befürchtung haben, dass er etwas unternehmen wird, das unser Land bedrohen könnte.« Auf Spiegel Online brachte es Thomas Darnstädt auf die knappe Formel: »Gefährder sind Menschen, denen der Staat Böses zutraut.« Tatsächlich sollen künftig auch Leuten Fußfesseln angelegt werden können, die keine Straftaten begangen haben, aber eben nach Ansicht der Sicherheitsbehörden welche begehen könnten – eine rechtsstaatlich bedenkliche Angelegenheit, die ein Einfallstor für staatliche Willkür ist. Dass sich mit diesem erheblichen Grundrechtseingriff ein Anschlag verhindern lässt, ist überdies höchst fragwürdig, wie das Beispiel des Islamisten Adel Kermiche zeigt, der im Juli 2016 in der Normandie trotz Fußfessel in eine katholische Kirche stürmte und einem Priester die Kehle durchschnitt.
Trotzdem dürfte die elektronische Fußfessel kommen, ebenso wie die Ausweitung der Videoüberwachung – ein lang gehegter Traum der Unionsparteien. Bisher scheiterten gesetzliche Erweiterungen der Einsatzmöglichkeiten am Widerstand der SPD. Noch im November hatte sich die Programmkommission der Partei festgelegt, dass Kameraüberwachung zur Gefahrenvorbeugung und Beweissicherung nur »im Rahmen bestehender Rechtsgrundlagen« eingesetzt werden soll. Doch diese Position hat der SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel inzwischen revidiert. Er hat ein Dreivierteljahr vor der Bundestagswahl die Sicherheit als »ursozialdemokratisches Thema« entdeckt. So verkündete Gabriel in einem Anfang Januar veröffentlichten Konzeptpapier, er sehe nunmehr »gesetzlichen Handlungsbedarf«. Es müsse eine verstärkte Videoüberwachung öffentlicher Plätze geben, denn es sei »für niemanden nachvollziehbar«, dass diese im privatwirtschaftlichen Bereich »jederzeit möglich ist, Polizeibehörden aber erhebliche Schwierigkeiten haben, entsprechende Maßnahmen im öffentlichen Raum umzusetzen«.
Vor einer »Totalüberwachung des Öffentlichen Raums vom Marktplatz bis zum Bierzelt« warnt die grüne Bundestagsfraktion – das sei »ein Orwellscher Alptraum«. Der Widerstand dagegen dürfte jedoch gering ausfallen. Die Zeiten sind leider so.