Peter Baleke Kayiira im Gespräch über »land grabbing« in Uganda

»Wir haben langen Atem bewiesen«

Im August 2001 vertrieb die ugandische Armee die Bewohner von vier Dörfern im Bezirk Mubende, weil die ugandische Regierung das Land an die Kaweri Coffee Plantation Ltd. verpachtet hatte. Dem Food First Informations- und Aktionsnetzwerk (FIAN) zufolge zählt diese Vertreibung zu den wenigen Fällen von land grabbing, die von Anfang an gut dokumentiert sind. Die Vertriebenen forderten ihre Rechte ein, im August 2002 verklagten sie die ugandische Regierung und die Firma Kaweri Coffee Plantation auf Entschädigung. 2013 kam es zu einem Urteil, gegen das das Unternehmen jedoch Berufung eingelegt hat. Kaweri ist eine Tochterfirma der Neumann Kaffee Gruppe (NKG) in Hamburg. Mit 46 Unternehmen in 28 Ländern beliefert der Konzern verschiedene Röster. Er zählt zu den größten Rohkaffeeproduzenten und -händlern weltweit. Die Jungle World sprach mit Peter Baleke Kayiira über den Stand des Verfahrens, die Strategien gegen den Landraub und die Arbeitsbedingungen auf der Kaffeeplantage. Er ist der Sprecher der Vertriebenen aus Mubende.

Sie waren gerade in Hamburg. Hat Sie die Neumann Kaffee Gruppe (NKG) in der Hafen-City zum Cappuccino eingeladen?
Nein. Obwohl ich bereits mehrmals in Hamburg war, hat mich die NKG noch nie zum Kaffee eingeladen. Auch dieses Mal war sie nicht bereit, mich zu treffen.
Die NKG behauptet, es hätten auf dem Gebiet der heutigen Kaweri-Kaffeeplantage höchstens 50 Familien beziehungsweise 600 Personen gelebt. Können Sie die Lage im Bezirk Mubende vor der Vertreibung 2001 beschreiben?
Auf dem 2 500 Hektar großen Areal lebten rund 4 000 Menschen, die vom Ertrag ihrer Felder lebten. Sie bauten Mais, Bananen, Kaffee und Früchte an. Manche verkauften den kleinen Überschuss, den sie erwirtschafteten, auf den nahegelegenen Märkten. Die Familien hatten auch Vieh, sie besaßen Kühe, Ziegen, Schafe, Schweine, Hühner und auch Bienenstöcke. Sie besiedelten und bewirtschafteten das Land schon seit vielen Jahrzehnten. Der ugandische Land Act von 1998 gewährt jedem, der mehr als zwölf Jahre auf einem solchen Stück Land lebt, ein Gewohnheitsrecht. Das heißt, die Menschen, die sogar über Generationen dort lebten, waren zu legalen Pächtern geworden. Manche besitzen dafür offizielle Dokumente. Sie zeigen, dass sie das Land erworben hatten und eingetragene Besitzer waren.
Was haben Sie zu jener Zeit gemacht?
Ich war damals Schulleiter der Kitemba Primary School. Wir hatten gerade mit der Hilfe von Eltern und der NGO Actionaid neue große Klassenräume gebaut. Heute befindet sich in unserer Schule das Büro der Kaweri Coffee Plantation.
Was geschah in den Tagen um den 18. August 2001?
Es war sehr brutal. Die Soldaten kamen mit Gewehren und Bulldozern. An jenem Morgen gingen die Menschen ihren gewohnten Tätigkeiten nach. Die Soldaten schlugen sie, setzten ihre Häuser in Brand und stahlen ihre Nahrungsmittelvorräte. Ich war gewarnt worden. Man hatte mir gesagt, dass ich getötet werden solle, und so flüchtete ich. Auch als die Menschen in der darauffolgenden Nacht zurückkehrten, um etwas zu retten, schossen die Soldaten. Es starben in den folgenden Wochen mindestens drei Menschen an Mangelernährung, Krankheiten und den Folgen von Verletzungen.
Wir wussten bereits seit Juni 2001, dass wir das Land bis Ende August verlassen sollten. Dann wurde plötzlich die Frist auf Mitte August vorverlegt. Damals behauptete der Resident District Commissioner (für den Bezirk zuständiger Regierungsvertreter, Anm. d. Red.), es sei neues Land als Ersatz für uns gekauft worden. Wie sich nach Recherchen vor vier Jahren herausgestellt hat, war dieses Kompensationsland zum damaligen Zeitpunkt aber nicht gekauft worden. Daher muss man sagen, dass der Vertrag vom April 2001 zwischen der Uganda Investment Authority (staatliche Investitions- und Entwicklungsbehörde, Anm. d. Red.), von der die NKG das Land pachtete, und dem Voreigentümer bis heute nicht vollständig umgesetzt wurde. Außerdem hat der Staatsanwalt diesen Vertrag bei Gericht nur unvollständig vorgelegt.
Wie haben Sie sich nach der Vertreibung zusammengefunden und organisiert?
Die Menschen lebten verstreut auf dem umliegenden Land ohne Dach über dem Kopf. Sie bauten notdürftige Behausungen mit Planen und hatten keinen Zugang mehr zu Trinkwasser. Ein Jahr lang gab es keine Schule. Ich versuchte, alle Vertriebenen zu registrieren. Als ich sagte, dass wir vor Gericht ziehen wollen, bekamen viele Leute Angst. Sie konnten sich nicht vorstellen, die Regierung zu verklagen, und wollten sich lieber nicht registrieren lassen. Sie sagten: »Diesmal haben sie uns am Leben gelassen, aber wenn wir jetzt klagen, dann werden sie uns töten. Ich bin lieber arm als tot.« Am Ende haben sich aber 2 041 Personen in unsere Liste eingetragen, also rund 400 Familien. Das hat lange gedauert, aber wir mussten sehr sorgfältig die Besitzverhältnisse prüfen – zusammen mit den Dorfvorstehern. Doch schließlich konnten wir innerhalb der vorgeschriebenen Jahresfrist am 15. August 2002 Klage gegen die ugandische Regierung und gegen die Kaweri Coffee Plantation einreichen.
Warum hat es über elf Jahre gedauert, bis der Oberste Gerichtshof in Kampala am 28. März 2013 ein Urteil sprach?
Der Prozess wurde über Jahre verschleppt, um uns zur Aufgabe zu bewegen. Aber wir haben langen Atem bewiesen. Die Richter, die sich mit dem Fall befassten, wurden immer wieder versetzt. Sechs insgesamt. Es wurde auch versucht, mich einzuschüchtern und meinen Ruf zu diskreditieren. Als Schulleiter hatte ich alle Finanzen der Grundschule verwaltet. Ich wurde festgenommen und wegen Veruntreuung angeklagt. Das war, nachdem wir 2004 zusammen mit dem FIAN eine Kampagne gestartet hatten und ich dazu in Deutschland war. Die NKG hatte sich deswegen bei der ugandischen Regierung beschwert. Ich war fünf Monate in Untersuchungshaft, aber am Ende konnten die sieben bestellten Zeugen überhaupt nichts zur Sache aussagen und ich wurde freigesprochen.
2013 hat schließlich der siebte Richter am Obersten Gericht das Urteil gesprochen. Er hat den Vorgang als Vertreibung gewertet und sprach uns elf Millionen Euro Entschädigung zu, die die Anwälte der Kaweri Coffee Plantation zahlen müssen. Die Verfahrenskosten müssen zu jeweils einem Drittel von der staatlichen Uganda Investment Authority, der Firma Kaweri Coffee Plantation und ihren Anwälten getragen werden. Außerdem hat es den Investor NKG für die Verletzung der Menschenrechte gerügt und den Vertriebenen die Möglichkeit zugesprochen, ihre Landrechte in Grundbuch und Pachtvertrag einzutragen. Die Kaweri Coffee Plantation darf die vertraglich zugesicherten 99 Jahre Pacht zwar nutzen, sie muss aber auch die Vertriebenen an den Erträgen beteiligen und muss zu allen Vorhaben in Zusammenhang mit dem Land ihre Zustimmung einholen.
Warum ging die NKG in Berufung? Wann erwarten Sie ein Urteil?
Die NKG hat gegen das Urteil Berufung eingelegt, weil sie die juristische Kompetenz des Richters anzweifelte. Sie sagte, dass es ein offenes Verfahren eines Tribunals gegen den Richter gebe. Aber inzwischen hat der Richter diesen Fall gewonnen.
Wir erwarten das nächste Urteil vom Berufungsgericht. Es hat drei Sitzungsperioden pro Jahr: für Kriminalfälle, für Verfassungsfälle und für Zivilverfahren. Unser Fall ist ein Zivilverfahren. Das bedeutet, dass er zwischen Mitte August und Ende Dezember verhandelt wird.
Wie hat die ugandische Regierung auf das Urteil reagiert?
Als Reaktion auf das Urteil hat die Regierung den Staatsminister für Finanzen, zuständig für Investitionen, zusammen mit den Bezirksvorstehern und den Abgeordneten des Parlaments aus unserer Region zu den Unternehmen geschickt, um zu versichern, dass das Urteil sie nicht beeinträchtigen werde. Sie sollten ihre Produktion fortsetzen.
Was erwarten Sie von der deutschen Regierung?
Wie das FIAN darlegte, hat die NKG für den Aufbau der Plantage einen Kredit der Afrikanischen Entwicklungsbank (AfDB) erhalten. Zudem wurde das Projekt im Rahmen einer Public-Private-Partnership von der deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) unterstützt. Die GIZ hätte vor Unterstützung der Plantage eine menschenrechtliche Folgenabschätzung vornehmen müssen und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) hätte als Mitglied im Exekutivrat diese Maßnahme auch von der AfDB verlangen können. Deutsche Unternehmen sind immer wieder direkt oder indirekt an gravierenden Menschenrechtsverletzungen im Ausland beteiligt. Während sich auf internationaler Ebene die Investorenrechte mehren, fehlt es bislang an verbindlichen menschenrechtlichen Verpflichtungen für Unternehmen. Ein Schritt wäre es, die Empfehlung des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen vom November 2012 endlich umzusetzen, den Rechtsschutz in Deutschland für Opfer von Menschenrechtsverletzungen durch deutsche Unternehmen im Ausland zu stärken.
Bedauerlich ist auch, dass die Bundesregierung die schweren Menschenrechtsverletzungen damit rechtfertigt, dass angeblich viele ugandische Bauern von der Kaweri-Plantage profitierten und diese zum wirtschaftlichen Wachstum des Landes beitrage. Eine wirtschaftliche Entwicklung unter Missachtung menschenrechtlicher Standards zugunsten deutscher Unternehmen sollte seitens der deutschen Regierung jedoch nicht gefördert werden.
Die NKG sagt, ihre Plantage habe einen positiven Einfluss auf die gesamte Umgebung und führe zur Armutsverringerung durch Beschäftigung der Anwohner. Bei der Firma arbeiten 250 Personen und weitere 2 500 Saisonarbeiter während der Ernte. Wie leben die vertriebenen Menschen heute?
Manche von ihnen arbeiten auf der Kaweri Coffee Plantation, vor allem viele Frauen. Für sie sind die 50 bis 70 Kilo schweren Säcke zu schwer und sie müssen Männer dafür bezahlen, dass sie die gepflückten Bohnen an die Straßen tragen, wo sie abtransportiert werden. Dabei ist der Lohn ohnehin schon gering. Knapp ein Euro ist an einem Tag schwerer Arbeit zu machen, wenn man die vorgegebene Leistung schafft. Wenn nicht, muss man am nächsten Tag nacharbeiten. Angesichts dieser Bezahlung kann ich die Arbeit kaum anders als als Sklaverei bezeichnen. Aber viele haben keine Alternative.