Über das Endlagersuchgesetz

Wer suchet, der findet

Auch wenn die Kriterien noch nicht klar sind, legt ein Gesetz fest, dass irgendwo in Deutschland ein Endlager für Atommüll gefunden werden muss.

Der Bundesrat hat Anfang Juli dem Standortauswahlgesetz für die Lagerung von hochradioaktivem Atommüll zugestimmt. Auch Niedersachsen, in dem sich neben Gorleben gleich mehrere mög­liche Standorte befinden, gab sein Einverständnis. Bereits Ende Juni hatte sich der Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU, FDP, SPD und Grünen darauf geeinigt, Endlagerstandort in Deutschland nach dem »bestmöglichen« zu suchen. Und zwar mit »Vorrang der Sicherheit in einem wissenschaftsbasierten Verfahren, dem Grundsatz eines transparenten und fairen Verfahrens sowie dem Verursacherprinzip«. Das Standortauswahlverfahren sehe eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit und einen Dialog mit den Betroffenen »in allen Phasen des Verfahrens« vor.

Da bleibt den Anti-Atom-Initiativen und vielen großen Umweltverbänden das Lachen im Halse stecken. Im Mai boykottierten fast alle das Bürgerforum Atommüll, zu dem Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) – kurzfristig und während das neue Gesetz bereits in Arbeit war – eingeladen hatte. »Dies sollte eine reine Alibiveranstaltung sein, Änderungen am Gesetz waren nicht mehr vorgesehen«, sagt Martin Donat, der Vorsitzende der Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg (BI). Die BI kritisiert das Gesetz, weil es unausgereift und in großer Eile ohne Bürgerbeteiligung verabschiedet worden sei. Ein Vetorecht, etwa für Anwohner und Standortinitiativen, gebe es nicht. Das neue Gesetz helfe den Betreibern der noch laufenden Atomkraftwerke, Entsorgungsnachweise zu erbringen, nicht unbedingt im juristischen, wohl aber im moralisch-politischen Sinne, so Donat.
Nach fast 35 Jahren, in denen sich Politik und Atomindustrie auf den Salzstock Gorleben konzentriert haben, soll nun »ergebnisoffen« gesucht und bis auf weiteres sollen keine Castoren nach Gorleben gebracht werden. Davon versprechen sich die Parteien sicher auch, den Konflikt um die Castortransporte kleinzuhalten. Noch im November 2011, nach dem Beschluss zum Ausstieg aus der Atomenergie, gab es große Proteste im Wendland gegen die Transporte und dagegen, dass der Ausstieg aus der Atomenergie erst bis 2022 erfolgen soll. Der 13. Castortransport war der längste und teuerste.

Das umstrittene Erkundungslager Gorleben, dessen Eignung seit 1979 geprüft wird, steht allerdings weiterhin auf der Liste der möglichen Lagerstätten. Wohin die noch ausstehenden Transporte mit Atommüll aus den Wiederaufbereitungsanlagen im französischen La Hague und dem britischen Sellafield rollen werden, ist bislang offen. Der Plan, die strahlende Fracht mit dem Schiff am stillgelegten Atomkraftwerk Brunsbüttel anzulanden – und damit Blockaden auf Straßen und Schienen zu umgehen –, ist gescheitert: Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat Ende Juni entschieden, dass die Genehmigung für das bereits bestehende Zwischenlager nicht rechtens sei.
Bis die Bagger anrollen und die Bohrer sich ins Gestein drehen, wird es aber noch dauern. Zunächst erarbeitet eine Expertenkommission die Kriterien für die Endlagersuche und bereitet das Standortauswahlverfahren vor. In die »Kommission Lagerung hochradioaktiver Abfallstoffe« sollen im Herbst je acht Vertreter des Bundestags, der Bundesländer und der Wissenschaft sowie je zwei Vertreter von Umweltverbänden, Kirchen, Gewerkschaften und der Wirtschaft berufen werden. Hinzu kommt ein Moderator. Die 33köpfige Kommission soll öffentlich tagen und bis Ende 2015 einen Bericht zum Standortauswahlverfahren möglichst im Konsens, mindestens aber mit einer Mehrheit von zwei Dritteln vorlegen. Bis 2031 soll dann ein neu geschaffenes Bundesamt die Genehmigung für ein Endlager erteilen.
Ganz neu sind derartige Gremien nicht. In der Vergangenheit gab es unter dem damaligen Umweltminister Jürgen Trittin (Grüne) den »Arbeitskreis Auswahlverfahren Endlagerstandorte« und jüngst die Ethikkommission zum Atomausstieg unter der Leitung des ehemaligen Umweltministers Klaus Töpfer (CDU). Donat wundert sich nicht nur darüber, dass die Kommission zur Hälfte mit Politikern besetzt wird, die sich letzten Endes selbst beraten würden. Unausgereift findet er, dass sie innerhalb von zwei Jahren Ergebnisse vorlegen soll, während andernorts noch an der Frage geforscht wird, wie denn hochradioaktiver Müll überhaupt sicher gelagert werden kann. Das Forschungsministerium unterstütze derzeit Studien zur nuklearen Entsorgungsforschung und der Frage der Rückholbarkeit des radioaktiven Mülls. Dafür werden 15 Millionen Euro ausgegeben – über einen Zeitraum von fünf Jahren. Die Kosten der Suche sind im Gesetz mit rund zwei Milliarden Euro veranschlagt. Sie werden von den Verursachern, also den Atomkraftwerksbetreibern Vattenfall, Eon, RWE und EnBW sowie dem Bund und den Ländern mit nukleartechnischen Forschungseinrichtungen bezahlt. Nicht aufkommen müssen die Energiekonzerne für die Kosten, die für Gesetzgebungsverfahren, die Kommission und die Öffentlichkeitsbeteiligung an den geplanten Standorten anfallen. Diese Summe zeigt bereits an, dass die Suche keinesfalls völlig »offen« ist, denn sie schränkt den Umfang der Erkundungen ein. Im Gespräch sind fünf Standorte, zwei davon unterirdisch.

Der gesamte hochradioaktive Müll aus den rund 100 atomtechnischen Anlagen beider deutscher Staaten soll entsorgt werden. Bislang, wenn er sich nicht gerade im Ausland zur Wiederaufbereitung befindet, steht hochradioaktiver Abfall in Abklingbecken und oberirdischen Zwischenlagern an verschiedenen Kraftwerken sowie in den Stahlbetonhallen in Gorleben, Ahaus und Jülich.
Dirk Mühlenberg vom Anti-Atom-Büro Hamburg sagt zum neuen Gesetz: »Dies ist kein Endlagersuchgesetz, sondern ein Endlagerfindegesetz.« Egal wie der Suchprozess aussehen wird, am Ende werde es ein Endlager geben – irgendwo. »Und es ist jetzt schon abzusehen, dass die kritischen Stimmen sich dann, wenn es um einen konkreten Standort geht, einer geschlossenen Phalanx aller Parteien von Schwarz bis Grün gegenüber sehen werden, die sich ein zweites Gorleben nicht bieten lassen werden.« Mühlenberg verweist auf Baden-Württembergs Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann (Grüne), der bereits im November 2011 der Badischen Zeitung sagte: »Suchen, ohne finden zu wollen, ist sinnlos.«
Das Anti-Atom-Büro Hamburg, das auch den unhinterfragten Begriff »Endlager« problematisiert, meint, es gehe bei dem Gesetz darum, das Endlagerproblem zu entsorgen und nicht den Atommüll. Anlässlich des neuen Gesetzes weist die atomkritische Ärzteinitiative IPPNW zudem darauf hin, dass die Bundesregierung und die Oppositionsparteien SPD und Grüne das Atommüllproblem als lösbar darstellen. Es könne aber keine Sicherheit über den unermesslichen Zeitraum von Millionen Jahren geben, denn so lange müsste der Atommüll dauerhaft von der Biosphäre abgeschlossen werden, um menschliches Leben auf der Erde nicht zu gefährden.
Donat kündigt weitere Proteste und Konferenzen zum Thema Atommüll an. Man wolle den Sachverstand der Anti-Atom-Bewegung in die Debatte bringen. So sei es zum Beispiel noch gar nicht sicher, wie die verschiedenartigen Abfälle, vom ehemaligen AKW-Betonelement über abgereichertes Uran und Wärme entwickelnde Brennstäbe bis hin zu graphithaltigen Stoffen, aufeinander reagieren und ob sie zusammen gelagert werden sollten. Das neue Gesetz habe allerdings schon jetzt festgelegt, dass nur ein einziges Endlager gebaut wird. Komme, was wolle.