Einige Werkstätten für behinderte Menschen kürzen die Löhne ihrer Beschäftigten

Kaum noch ein Taschengeld

Wegen der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie kürzen die ersten Werkstätten für behinderte Menschen die Löhne ihrer Beschäftigten. Die Einbußen betragen bis zu 50 Prozent. Dabei hatte die Bundesregierung im Juni Mittel zum Ausgleich bereitgestellt.

Mit einiger Verzögerung treffen die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auch die Beschäftigten in Werkstätten für behinderte Menschen. Bereits vor der Pandemie arbeiteten diese für ­einen Lohn, der eher einem Taschengeld glich. Für 141 Euro im Monat gingen die Beschäftigten an fünf Tagen in der Woche arbeiten. Der Betrag setzt sich zusammen aus 89 Euro Grundlohn und einem Arbeitsförderungsgeld in Höhe von 52 Euro. Beides wird in der Regel aus Mitteln des jeweiligen Bundeslandes bezahlt und nicht von den Werkstätten selbst. Letztere zahlen ­zusätzlich einen sogenannten Lohnsteigerungsbetrag, der abhängig vom wirtschaftlichen Erfolg der jeweiligen Werkstatt ist und, je nach individueller Leistung, bis zu 230 Euro betragen kann.

Dieser Lohnsteigerungsbetrag sei nun in einigen Werkstätten des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) und der Diakonie Stetten wegen der Auswirkungen der Pandemie gestrichen worden, sagte Anne Gersdorff im Gespräch mit der Jungle World. Gersdorff ist Referentin bei Jobinklusive, einem Projekt des Berliner Vereins Sozialhelden. Für einige Beschäftigte bedeute das eine Lohnkürzung um rund 50 Prozent.

Viele große und mittelständische Unternehmen lassen in Werkstätten produzieren oder lagern Dienstleistungen dorthin aus. Die rund 300 000 Beschäftigten aller Werkstätten in Deutschland erwirtschaften einen jährlichen Umsatz von rund acht Milliarden Euro.

Die Werkstätten begründen die Lohnkürzung mit der viermonatigen Schließung der Werkstätten in der Anfangszeit der Pandemie. Während der Betrieb ruhte, wurden die Löhne weitergezahlt. Steffen Wilhelm, Pressesprecher der Diakonie Stetten, sagte der Jungle World, er bedauere die Kürzungen zwar, sehe dazu derzeit aber keine Alternative. Durch die mehrmonatige Schließung seien in dieser Zeit keine Aufträge bearbeitet worden. »Wir wissen, dass die erfolgten Kürzungen für die Mitarbeiter mit Behinderung zum Teil sehr schmerzhaft sind. Die Entscheidung ist uns deshalb auch sehr schwergefallen«, so Wilhelm.

Bei der Diakonie Stetten gilt die Kürzung bereits seit September und ist zunächst befristet bis August 2021. »Die Kürzungen sind unverständlich, da die Werkstätten gesetzlich eigentlich dazu angehalten sind, Rücklagen zu bilden«, so Gersdorff. Die Rücklagen sollen dazu dienen, die Fortzahlung des Arbeitsentgelts für sechs Monate sicherzustellen. Darüber hinaus hatte die Bundesregierung bereits im Juni auf die Finanzprobleme der Werkstätten reagiert und 70 Millionen Euro zusätzlich aus Mitteln der Ausgleichsabgabe zur Verfügung gestellt. Die Integrationsämter der Länder erhielten so die Möglichkeit, »Entgelteinbußen der dort beschäftigten Menschen mit Behinderungen auszugleichen«, heißt es im Beschluss der Bundesregierung. Die ­Diakonie Stetten schaffe es nach eigenem Bekunden nicht, Rücklagen zu diesem Zweck zu bilden. »Als gemeinnützige Organisation finanzieren wir uns aus öffentlichen Mitteln und können deshalb keine Rücklagen bilden, die der Größenordnung dieser Krise gerecht werden«, so Wilhelm. Die Bundesarbeitsgemeinschaft »Werkstätten für behinderte Menschen« pflichtet dem auf Anfrage der Jungle World bei: Die Rücklagen zum Ausgleich von Ertragsschwankungen seien in einzelnen Werkstätten im mittlerweile siebten Krisenmonat aufgebraucht.

Bereits seit Jahren fordern Beschäftigte in Behindertenwerkstätten und Interessenvertretungen einen Tarifvertrag und eine Bezahlung mindestens in Höhe des Mindestlohns. Viele große und mittelständische Unternehmen lassen in Werkstätten produzieren oder lagern Dienstleistungen dorthin aus. Die rund 300 000 Beschäftigten aller Werkstätten in Deutschland erwirtschaften einen jährlichen Umsatz von rund acht Milliarden Euro. Bei den Mitarbeitern, die weder Arbeits- noch Tarifvertrag haben, kommt davon wenig an. Da sie arbeitsrechtlich gesehen nur in einem Beschäftigungsverhältnis und nicht in einem Arbeits­verhältnis stehen, dürfen sie zudem keine Betriebsräte bilden.

Stattdessen gibt es sogenannte Werkstatträte, ­deren Einrichtung rechtlich allerdings nicht vorgeschrieben ist. Der Lohn von 141 Euro spiegelt zwar nicht das tatsächliche Einkommen wider, denn die Beschäftigten erhalten zusätzlich Grundsicherung, wodurch die Kosten zum reinen Lebensunterhalt gedeckt werden – und im Falle der Berufsunfähigkeit trägt der Staat weiterhin die Kosten. Dennoch reicht ein Betrag von 141 Euro nicht für eine tatsächliche Teilhabe am Leben aus. Ein Kaffee kostet für einen behinderten Beschäftigten nun einmal genauso viel wie für jemanden ohne Behinderung.

Eine schnelle Anhebung der Tarife ist jedoch nicht absehbar, eher zeichnet sich das Gegenteil ab: Steffen Wilhelm vermutet, dass die Löhne »als mittelfristige Folge aus der Krise wohl in den nächsten Jahren niedriger ausfallen müssen«.