Erstmals hat ein deutsches Gericht zwei Broker wegen Cum-Ex-Geschäften verurteilt

Investitionen in Betrug

Ein deutsches Gericht hat erstmals sogenannte Cum-Ex-Geschäfte als Straftat bewertet. Die Rolle der Investoren wird bei dieser Form des Steuerbetrugs jedoch weiterhin zu selten beachtet.

Das Problem war bekannt: 2002 teilte der Bundesverband deutscher Banken erstmals der Bundesregierung mit, dass eine Gesetzeslücke Aktienhändlern erlaube, sich vom Staat Steuern zurückerstatten zu lassen, die sie nie bezahlt hatten. Erst 2007 wurde das entsprechende Gesetz angepasst, wobei der Gesetzgeber teils wortwörtlich einen Entwurf des Bankenverbands übernahm. Die sogenannten Cum-Ex-Geschäfte gingen danach erst richtig los und umfassten auch das europäische Ausland. Eine regelrechte Cum-Ex-Branche – ein Netz aus Banken, Investoren, Steuerberatern und Anwälten – ­betrog systematisch europäische Staaten durch den Missbrauch des Steuerrechts. Schätzungen zufolge erbeuteten die Beteiligten dabei einen zweistelligen Milliardenbetrag. Ende März – also 18 Jahre, nachdem die Behörden von der Möglichkeit des systematischen Cum-Ex-Betrugs erfahren hatten – verurteilte das Oberlandesgericht Bonn erstmals zwei beteiligte Aktienhändler zu Bewährungsstrafen.

Die mit der Cum-Ex-Methode erzielten Profite fielen bei Finanz­investitionen an, die der bürgerliche Staat fördert. Das könnte erklären, warum die Behörden erst spät gegen den Betrug vorgingen.

Die zwei angeklagten britischen Aktienhändler waren an einem Steuer­betrug beteiligt, bei dem 400 Millionen Euro erbeutet wurden. Das Geld ging an mehrere europäische Banken, etwa die traditionsreiche Hamburger Bank M. M. Warburg & CO, die einen Teil davon an ihre wohlhabenden Kunden ausschüttete, mit deren Kapital sie arbeitete.

Der Bonner Prozess war von großer Bedeutung. Zwar handelt es sich bei den verurteilten Briten nur um kleine Fische, sie führten als Aktienhändler lediglich Aufträge anderer aus. Aber ihre Verurteilung ist ein Präzedenzfall: Zum ersten Mal hat ein deutsches Gericht den Cum-Ex-Handel als Straftat bewertet und auch die beteiligten Banken zur Rückzahlung der illegal erworbenen Profite verurteilt. Das Urteil war auch deshalb möglich, weil die Angeklagten ein Geständnis abgelegt und bei der Aufklärung mitgeholfen hatten. Dementsprechend glimpflich kamen sie davon: Sie erhielten niedrige Bewährungsstrafen und müssen die Millionen zurückzahlen, die sie persönlich an den Geschäften verdient hatten.

Doch die zwei Verurteilten sollen nur die ersten von vielen sein. Die Behörden ermitteln mittlerweile gegen einige Hundert Beteiligte, etwa gegen den Frankfurter Steueranwalt Hanno Berger, der »als Deutschlands gewieftester Steuertrickser galt« (Süddeutsche Zeitung). Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main bezeichnet ihn als den spiritus rector des deutschen Cum-Ex-Betrugs. Sein Beruf besteht daraus, Millionären und Milliardären dazu zu verhelfen, möglichst keine Steuern zu zahlen. Dies geschehe immer im Rahmen der Gesetze, sagte Berger kürzlich einigen Reportern der Frankfurter All­gemeinen Sonntagszeitung, die ihn in seinem Schweizer Exil besuchten. Das Blatt verwies allerdings auf ein entscheidendes Detail: Die Vorstellung, Cum-Ex-Geschäfte seien legal, sei von der interessengeleiteten Branche selbst produziert worden. »Jahrelang haben Juristen und Banker die Rechtmäßigkeit dieser Cum-Ex-Geschäfte beschrieben, in Gutachten, Aufsätzen, Kommentaren. Nicht hinter vorgehaltener Hand, sondern öffentlich, sogar in der Finanzakademie«, heißt es in dem Artikel. Über 130 Banken waren an den Geschäften beteiligt. Das Verbrechen war ein­gebunden in den ganz normalen Geschäftsbetrieb der gewerblichen Vermögensverwaltung.

In der Diskussion über den Cum-Ex-Steuerbetrug stehen meist die Banker im Mittelpunkt, die alles organisierten. Der erste Kronzeuge, der unter dem Pseudonym »Benjamin Frey« und maskiert in den Medien auftrat und der auch beim Prozess in Bonn aussagte, sprach in einem umfangreichen ARD-Fernsehinterview vor zwei Jahren nicht nur über die »organisierte Kriminalität in Nadelstreifen«. Er wies auch auf etwas hin, das in der Berichterstattung häufig zu kurz kommt: die Rolle der Investoren, die ihr Kapital für die sagenhaft hohen Cum-Ex-Renditen zur Verfügung stellten. »Stützen der Gesellschaft« seien diese Investoren gewesen, »Menschen, die große deutsche Unternehmen leiten, Konzerne, Mittelstand und die sogenannten vermögenden Privatpersonen, die Sie überall finden, im Rotary Club, im Lions Club, die vielleicht Präsidenten von Fußballclubs sind, Opernförderer«. Sie alle hätten gewusst, woher die hohe Rendite kam, auch wenn sie das mittlerweile leugneten. »Cum-Ex hat nichts mit versteckten Geldern zu tun oder mit Schwarzgeld oder etwas, wovon man nicht redet, wo man irgendetwas versteckt. Cum-Ex ist Aktienhandel, ganz offiziell«, so Frey.

Die Jahre des Cum-Ex-Handels fielen in die Hochzeit der Privatisierungen und Steuersenkungen sowie der profitträchtigen Internationalisierung des deutschen Aktienmarkts. Das Motiv für die Cum-Ex-Geschäfte war allerdings so alt wie der Kapitalismus. »Mit entsprechendem Profit wird Kapital kühn«, schrieb schon T. J. Dunning, den Karl Marx im ersten Band von »Das Kapital« zitierte. »Zehn Prozent sicher, und man kann es überall anwenden, (…) für 100 Prozent stampft es alle menschlichen Gesetze unter seinen Fuß.« Cum-Ex war zwar Diebstahl am Gemeinwesen, versprach aber innerhalb von drei Monaten 15 Prozent Profit, wie Frey beispielhaft vorrechnete, und das ohne Ausfallrisiko, denn die Rendite zahlte der Staat. Die mit der Cum-Ex-Methode erzielten Profite fielen bei Finanzin­vestitionen an, also bei einer Aktivität, die der bürgerliche Staat prinzipiell fördern und nicht unterbinden will. Das könnte erklären, warum die Behörden erst so spät gegen den Betrug vorgingen. Einen Beleg für diese Theorie liefert das Verhalten von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD), der Anfang März vor dem Finanzausschuss des Bundestags zum Thema aussagte – oder eher nicht aussagte, denn er zog sich auf das Steuergeheimnis zurück. Scholz sollte erklären, warum das Hamburger Finanzamt in der Zeit, als der SPD-Politiker Erster Bürgermeister des Stadtstaats war, darauf verzichtet hatte, 45 Millionen Euro, die aufgrund mutmaßlichen Cum-Ex-Betrugs zurück­erstattet worden waren, von der Bank Warburg zurückzufordern.

Beim Verfahren in Bonn wurde Warburg zur Rückzahlung von 177 Millionen Euro verurteilt, wogegen die Bank Berufung einlegte. Die Hamburger Behörden hatten sie davor offenbar jahrelang mit Nachsicht behandelt. Besonders brisant ist ein Tagebuchvermerk des damaligen Aufsichtsratsvorsitzenden Christian Olearius, der Scholz 2017 persönlich traf, um mögliche Steuerrückforderungen zu besprechen. »Dann berichte ich vom Sachstand bei Finanzbehörde, Staatsanwaltschaft. Ich meine, sein zurückhaltendes Verhalten so auslegen zu können, dass wir uns keine Sorgen zu machen brauchen«, schrieb er damals. Tatsächlich musste erst das Bundesfinanzministerium intervenieren, um das Hamburger Finanzamt daran zu hindern, weitere Millionenforderungen verjähren zu lassen. 2018 stieg Scholz zum Bundesfinanzminister auf.